Nutzung des öffentlichen Grundes
Der öffentliche Raum gehört allen und soll aktiv genutzt werden, um Begegnungen zu fördern und die Stadt zu beleben. Die Stadt verwaltet den öffentlichen Raum und hat die Aufgabe, diesen möglichst oft für diverse Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist die Stadt dafür verantwortlich, dass die Nutzungen den Grundsätzen von Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Die Nutzung der betreffenden Standorte bedarf einer vorgängigen Bewilligung.
Bewilligungsformular zur Nutzung des öffentlichen Grundes
Beim öffentlichen Grund vom Maitli- und Sämannsbrunnen werden nur räumlich beschränkte Aktionen (max. 3.00 x 3.00 m) für einen oder mehrere Tage bewilligt. Die Standaktionen sind politischen Organisationen, non-profit Unternehmungen oder ortsansässigen Vereinen vorbehalten. Bewilligt werden beispielsweise Unterschriftensammlungen für politische Initiativen, Mitgliederwerbungen für nicht gewinnorientierte Vereine oder die Bewerbung von Anlässen hiesiger Vereine. Ausdrücklich nicht gestattet sind Werbeaktionen kommerzieller Unternehmungen, rassistische oder diskriminierende Aktionen und Werbung für Veranstaltungen ausserhalb von Frauenfeld.
Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Im Einzelfall obliegt die Erteilung der Bewilligung der Abteilung Sicherheit.
Anfragen für den öffentlichen Grund beim Maitli- oder Sämannsbrunnen können mit den unten verlinkten Formularen bei der Abteilung Sicherheit gestellt werden.
Baustelleninstallationen, Strassensperren, temporäre Reklamen auf öffentlichem Grund und Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet sind mittels Gesuch bei der Abteilung Werkhof und Stadtgrün anzumelden und unterliegen der Bewilligungspflicht.
Wichtige Dokumente
- Leitfaden für die Nutzung des öffentlichen Grundes [pdf, 1.9 MB]
- Reduktion / Erlass von Gebühren zur Nutzung des öffentlichen Grundes [pdf, 118 KB]
- Verordnung über die Gebühren und Mietzinsen für die Benützung gemeindeeigener Grundstücke (SR 631.1.11) [pdf, 468 KB]
- Checkliste Sanitätsdienst bei Veranstaltungen [pdf, 149 KB]
- Mustervorlagen und Informationsblätter zur Planung, Umsetzung und Kontrolle von Veranstaltungen (Sicherheitskonzept)
Mehrweggeschirrpflicht an Veranstaltungen ab 2025
Im Jahr 2024 hat der Frauenfelder Stadtrat entschieden, dass ab 2025 die Benutzung von Mehrwegbechern an Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden auf städtischem Grund zur Pflicht wird. Im Jahr 2026 folgt die Ausweitung auf alle Gebinde (ausser Besteck). Das hat zur Folge, dass an Veranstaltungen verwendete Getränke- oder Essbehältnisse mehrwegfähig oder zumindest recycelbar sein müssen.
Weitere Informationen entnehmen Sie folgenden Dokumenten:
- Merkblatt zur Verwendung von Mehrweggeschirr an Veranstaltungen [pdf, 158 KB]
- Leitfaden für die Verwendung von Mehrweggeschirr an Veranstaltungen [pdf, 748 KB]
Kontaktstelle
Abteilung Sicherheit, Marktstrasse 4, 8500 Frauenfeld
Seite Abteilung Sicherheit
sicherheit@stadtfrauenfeld.ch
Auskunfststellen
Auskunftsstelle für Sportveranstaltungen
Amt für Freizeitanlagen und Sport, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Freizeitanlagen und Sport
afs@stadtfrauenfeld.ch
Auskunftsstelle für kulturelle Veranstaltungen
Amt für Kultur, Rathausplatz 4, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Kultur
kultur@stadtfrauenfeld.ch
Auskunftsstelle für Baubewilligungen und Gestaltung
Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Baubewilligungen
ahs@stadtfrauenfeld.ch
Auskunftsstelle für verkehrstechnische Fragen und Unterhalt
Amt für Tiefbau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
Seite Amt für Tiefbau und Verkehr
atv@stadtfrauenfeld.ch
Auskunftsstelle für Nutzung des öffentlichen Grunds für Baustellen-Installationen
Werkhof und Stadtgrün, Gaswerkstrasse 16, 8500 Frauenfeld
Seite Werkhof und Stadtgrün
werkhof@stadtfrauenfeld.ch