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Nutzung des öffentlichen Grundes

Der öffentliche Raum gehört allen und soll aktiv genutzt werden, um Begegnungen zu fördern und die Stadt zu beleben. Die Stadt verwaltet den öffentlichen Raum und hat die Aufgabe, diesen möglichst oft für diverse Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Gleichzeitig ist die Stadt dafür verantwortlich, dass die Nutzungen den Grundsätzen von Sicherheit, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechen. Die Nutzung der betreffenden Standorte bedarf einer vorgängigen Bewilligung. 

Bewilligungsformular zur Nutzung des öffentlichen Grundes

Beim öffentlichen Grund vom Maitli- und Sämannsbrunnen werden nur räumlich beschränkte Aktionen (max. 3.00 x 3.00 m) für einen oder mehrere Tage bewilligt. Die Standaktionen sind politischen Organisationen, non-profit Unternehmungen oder ortsansässigen Vereinen vorbehalten. Bewilligt werden beispielsweise Unterschriftensammlungen für politische Initiativen, Mitgliederwerbungen für nicht gewinnorientierte Vereine oder die Bewerbung von Anlässen hiesiger Vereine. Ausdrücklich nicht gestattet sind Werbeaktionen kommerzieller Unternehmungen, rassistische oder diskriminierende Aktionen und Werbung für Veranstaltungen ausserhalb von Frauenfeld.

Diese Aufzählung ist nicht abschliessend. Im Einzelfall obliegt die Erteilung der Bewilligung der Abteilung Sicherheit.

Anfragen für den öffentlichen Grund beim Maitli- oder Sämannsbrunnen können mit den unten verlinkten Formularen bei der Abteilung Sicherheit gestellt werden. 

Baustelleninstallationen, Strassensperren, temporäre Reklamen auf öffentlichem Grund und Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet sind mittels Gesuch bei der Abteilung Werkhof und Stadtgrün anzumelden und unterliegen der Bewilligungspflicht.

Wichtige Dokumente

Mehrweggeschirrpflicht an Veranstaltungen ab 2025

Im Jahr 2024 hat der Frauenfelder Stadtrat entschieden, dass ab 2025 die Benutzung von Mehrwegbechern an Veranstaltungen mit mehr als 500 Teilnehmenden auf städtischem Grund zur Pflicht wird. Im Jahr 2026 folgt die Ausweitung auf alle Gebinde (ausser Besteck). Das hat zur Folge, dass an Veranstaltungen verwendete Getränke- oder Essbehältnisse mehrwegfähig oder zumindest recycelbar sein müssen.

Weitere Informationen entnehmen Sie folgenden Dokumenten:

    Kontaktstelle

    Abteilung Sicherheit, Marktstrasse 4, 8500 Frauenfeld
    Seite Abteilung Sicherheit
    sicherheit@stadtfrauenfeld.ch

    Auskunfststellen

    Auskunftsstelle für Sportveranstaltungen

    Amt für Freizeitanlagen und Sport, Rathausplatz 1, 8501 Frauenfeld
    Seite Amt für Freizeitanlagen und Sport
    afs@stadtfrauenfeld.ch

    Auskunftsstelle für kulturelle Veranstaltungen

    Amt für Kultur, Rathausplatz 4, 8501 Frauenfeld
    Seite Amt für Kultur
    kultur@stadtfrauenfeld.ch

    Auskunftsstelle für Baubewilligungen und Gestaltung

    Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
    Seite Baubewilligungen
    ahs@stadtfrauenfeld.ch

    Auskunftsstelle für verkehrstechnische Fragen und Unterhalt

    Amt für Tiefbau und Verkehr, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld
    Seite Amt für Tiefbau und Verkehr
    atv@stadtfrauenfeld.ch

    Auskunftsstelle für Nutzung des öffentlichen Grunds für Baustellen-Installationen

    Werkhof und Stadtgrün, Gaswerkstrasse 16, 8500 Frauenfeld
    Seite Werkhof und Stadtgrün
    werkhof@stadtfrauenfeld.ch