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Familienergänzende Kinderbetreuung

Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien

Mit dem Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung werden die Städte und Gemeinden des Kantons Thurgau seit 1. Januar 2005 verpflichtet, das Angebot und den Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung zu erheben. Das Gesetz finden Sie auf der Homepage des Kantons Thurgau: Gesetz über die familienergänzende Kinderbetreuung

Stadt und Primarschulgemeinde arbeiten in der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung zusammen. Die Mitfinanzierung von Betreuungsorganisationen und die Grundlagen für die Tarifstruktur der Elternbeitragsreglemente sind von beiden Behörden gemeinsam beschlossen worden.

In den Richtlinien sind die Grundvoraussetzungen für die Mitfinanzierung von Betreuungsorganisationen geregelt:
Familien-_und_schulergaenzende_Kinderbetreuung_Richtlinien [PDF, 81.0 KB]

Die Verordnung regelt die Rahmenbedinungen für den Erlass von Elternbeitragsreglementen. Die mitfinanzierten Betreuungsorganisationen haben die Elterntarife gemäss der Verordnung zu gestalten:
Familien-_und_schulergaenzende_Kinderbetreuung_Verordnung [PDF, 97.0 KB]

Grundkonzept «Familien- und schulergänzende Kinderbetreuung Frauenfeld»

Das vom Stadtrat und der Primarschulbehörde gemeinsam genehmigte Dokument legt die strategischen Grundlagen und Formen der Zusammenarbeit mit den Betreuungsorganisationen fest.

Grundkonzept Familienergänzende Kinderbetreuung [PDF, 1.00 MB]

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an: familienNULL@stadtfrauenfeld.ch

Informationen für Anbieter von familienergänzender Kinderbetreuung in Frauenfeld

Auf untenstehendem Merkblatt finden Sie die Kriterien, welche als Voraussetzung für die Eröffnung und Unterstützung einer Kindertagesstätte zu beachten sind.

Merkblatt Familienergänzende Kinderbetreuung [PDF, 76.0 KB] [pdf]