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Ambulante Pflegefinanzierung (Restkosten)

Allgemeines und Voraussetzungen: Seit Inkraftsetzung der Neuordnung der Pflegefinanzierung per 1. Januar 2011 haben auch Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag das Recht, bei den Wohngemeinden Restkosten einzufordern.

Tarife für Frauenfeld: Die Kompetenz für die Festlegung der Tarife liegt bei der Wohngemeinde. Die Tarife und Bedingungen der Stadt Frauenfeld für Leistungserbringer ohne kommunalen Leistungsauftrag entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Merkblatt.

01_Merkblatt inkl. Tarife 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld

02_Formular 1.Quartal 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld

03_Formular 2.Quartal 2024_ ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld

04_Formular 3.Quartal 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld

05_Formular 4.Quartal 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld

06_Formular Ausserkantonale Leistungserbringer 2024_ambulante Pflegefinanzierung Frauenfeld

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