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Ganzjähriges Wegegebot im Naturschutzgebiet der Allmend

In jenem Teil der Allmend, der Naturschutzgebiet ist, dürfen Flur- und Waldstrassen von den Passanten künftig ganzjährig nicht mehr verlassen werden. Der Stadtrat hat dies mit einer Änderung der Verordnung über das Naturschutzgebiet Allmend erlassen. Bisher galt diese Regelung während der Vegetationsperiode von 1. März bis 31. Oktober. Mit der neuen Bestimmung passt sich die Stadt der Benutzungsordnung für Zivilpersonen auf dem Waffenplatz an, die vom eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) im Jahr 2016 erlassen worden ist. Zudem sorgt die Anpassung dafür, dass die Wildtiere im Naturschutzgebiet Allmend auch in den Wintermonaten nicht gestört werden.