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Öffentliche Mitwirkung Aufhebung Sondernutzungspläne

Die Stadt Frauenfeld hat aufgrund eines gesetzlichen Auftrags des Kantons Thurgau alle Sondernutzungspläne im Gemeindegebiet überprüft. Sondernutzungspläne sind spezielle Bauvorschriften für Teilgebiete mit einer oder mehreren Parzellen. Sie ergänzen, überlagern oder verändern Festlegungen des Baureglements und des Zonenplans. Die gesetzliche Basis bildet das kantonale Planungs- und Baugesetz.
 
Aufgrund einer Interessenabwägung beabsichtigt die Stadt Frauenfeld, die folgenden Sondernutzungspläne aufzuheben:
- Nr. 4, Hasenbühl von 1969
- Nr. 10, Zürcherstrasse-Laubgasse-Weinstrasse von 1972
- Nr. 30, Im Moos 2 von 1989
- Nr. 32, Zürcherstrasse 105 von 1982
- Nr. 33, Breiti von 1982
- Nr. 39, Scheitzelstrasse von 2004
- Nr. 72, Sonnenhof Gasse von 2001
- Nr. 89, Gertwies von 2008
- Nr. 90, Bach-/Kesselstrasse von 2009
- Nr. 92, Über der Murg von 2012
 
Zur Aufhebung der Sondernutzungspläne kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen liegen vom 19. April bis 9. Mai 2024 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden. Die Unterlagen sind zudem unter www.frauenfeld.ch/BauundVerkehr abrufbar.