Meldung eines Mieterwechsels für Liegenschaftsbesitzer, Verwaltungen oder Logisgeber
§8 Gesetz über das Einwohnerregister vom 25. Februar 2009
- Vermieterinnen und Vermieter sowie Liegenschaftsverwaltungen sind gegenüber dem Einwohneramt verpflichtet:
- Die ein- und ausziehenden Mieterinnen, Mieter, Untermieterinnen und Untermieter innert 14 Tagen unentgeltlich zu melden;
- Auf Anfrage darüber Auskunft zu geben, wer ihre Mietobjekte bewohnt
- Wer in seinem Haushalt Logis gewährt, hat gegenüber dem Einwohneramt die gleiche Melde- und Auskunftspflichten wie Vermieterinnen und Vermieter.
Bitte verwenden Sie für die Meldung die untenstehende PDF-Datei oder den Link zum Online-Formular: