Felder mit * müssen ausgefüllt werden.
Das Gesuch ist spätestens vier Wochen vor der Nutzung des öffentlichen Grundes einzureichen.
Firma*
zuständige Person*
Strasse/Nr.*
PLZ/Ort*
Telefon*
E-Mail*
Rechnungsadresse entspricht Gesuchsteller/in?*
Angabe abweichende Adresse*
Strasse, Platz, Ort*
Gebäude Nr.
Dauer von*
bis*
Benötigte Installation
Bitte erläutern Sie den Grund für die Installation*
Angabe der benötigten Fläche*
Allgemeine Auflagen
Bewilligung erteilt?
Begründung
Kosten
Gestützt auf die Verordnung über Gebühren und Mietzinsen für die Benützung gemeindeeigener Grundstücke vom 17. Januar 1996, Stand 1. Juni 2021 ist die Verordnung einzuhalten.
Wichtige Telefonnummern:
Abt. Werkhof und Stadtgrün 052 724 53 03 Amt für Hochbau und Stadtplanung 052 724 52 82 Amt für Tiefbau und Verkehr 052 724 52 94
Durch Absenden dieses Formulars bestätigen Sie, die Weisungen der Stadt Frauenfeld für die Benützung des öffentlichen Grundes zur Kenntnis genommen zu haben und diese einzuhalten.
Amt für Tiefbau und Verkehr Abteilung Werkhof und Stadtgrün Gaswerkstrasse 16 8500 Frauenfeld 052 724 53 03
werkhof@stadtfrauenfeld.ch
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