Felder mit * müssen ausgefüllt werden.
Die Meldung über Grabarbeiten im öffentlichen Strassengebiet ist mit der Beilage eines Situationsplans (Eintrag der vorgesehenen Aufbrüche) einzureichen.
Die Aufgrabungsanzeigen sind mindestens 3 Tage vor dem gewünschten Aufbruch einzureichen.
Firma*
zuständige Person*
Strasse/Nr.*
PLZ/Ort*
Telefon*
E-Mail*
Rechnungsadresse entspricht Gesuchsteller/in?*
Angabe abweichende Adresse*
Bauleitung*
Unternehmen Grabenaushub und Einfüllung*
Unternehmen Belagsinstandstellung*
Belagseinbau immer vor Ort mit dem Verantwortlichen des Werkhofs absprechen: 052 724 53 03
Ort des Aufbruchs*
Zweck des Aufbruchs
falls andere, bitte erläutern
geplanter Baubeginn*
geplantes Ende*
Die Belagsinstandstellung darf nur durch den Werkhof der Stadt Frauenfeld autorisierte Firmen durchgeführt werden.
Bewilligung erteilt?
Begründung
Kosten
Die oben genannten Bedingungen gelten mit dem Absenden des Formulars als akzeptiert.
Amt für Tiefbau und Verkehr Abteilung Werkhof und Stadtgrün Gaswerkstrasse 16 8500 Frauenfeld 052 724 53 03
werkhof@stadtfrauenfeld.ch
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