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Nachführung der amtlichen Vermessung

Das amtliche Vermessungswerk dient in Verbindung mit dem Grundbuch der Rechtssicherheit am Grundeigentum. Weiter bildet es die Basis für andere Kataster wie Raumplanung, Werkleitungs­kataster usw. Die amtliche Vermessung dient auch als Grundlage für Planungen und Projektie­rungen in Verwaltung und Privatwirtschaft. Es ist Aufgabe des zuständigen Geometers, Grenz­änderungen und bauliche Änderungen vor Ort zu vermessen und die Daten im GIS nachzuführen. Damit wird die dauernde Aktualität der amtlichen Vermessung gewährleistet.

Grenzmutationen

Grenzmutationen müssen beim
Grundbuchamt Frauenfeld
Langfeldstrasse 53a
8510 Frauenfeld
Tel. 058 345 77 77
angemeldet werden. Dieses leitet den Auftrag zur Ausführung an den zuständigen Geometer weiter.

Gebäudemutationen

Aufgrund des Gesetzes über Geoinformation (Thurgauer Rechtsbuch 211.441) und der Verordnung des Regierungsrates über die amtliche Vermessung (Thurgauer Rechtsbuch 211.443) ist der Geometer verpflichtet, alle Grundrissänderungen einzumessen, im Datensatz nachzuführen und dem Grundbuchamt mitzuteilen.

Plan- und Datenbestellung

Der Katasterplan ist ein Auszug aus den Daten der amtlichen Vermessung. Für Baugesuche muss er mit den Baulinien ergänzt werden. Vorzugsweise wird der Katasterplan in den Massstäben 1:500 oder 1:1'000 auf Papier ausgeliefert oder in digitaler Form (DXF) abgegeben. Verwenden Sie für Bestellungen das Bestellformular oder bestellen Sie telefonisch: geotopo ag, 052 724 03 55

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