Navigieren in Frauenfeld

Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigung einer Kopie, eines originalen Ausweises oder eines Dokuments

Dass eine Kopie mit dem vorgelegten Original-Dokument übereinstimmt, kann im Kanton Thurgau eine ermächtigte Person eines Notariats, einer Anwaltskanzlei oder einer Gemeindeverwaltung bestätigen. Bei der Stadt Frauenfeld wurde hierfür die Leiterin des Bereichs Information/Empfang ermächtigt. Die Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung für 25 Franken bezogen werden. Jede weitere Kopie desselben Geschäfts kostet 15 Franken. Für Personen mit auswärtigem Hauptwohnsitz wird ein Zuschlag von 10 Franken erhoben.

Beglaubigung einer Unterschrift

Die Echtheit einer gezeichneten oder anerkannten Unterschrift kann im Kanton Thurgau in Gegenwart einer Notariats- oder Anwaltsperson oder von einer ermächtigten Person einer Gemeindeverwaltung bestätigt werden. Bei der Stadt Frauenfeld wurde hierfür die Leiterin des Bereichs Information/Empfang ermächtigt. Die Dienstleistung kann ohne Terminvereinbarung für 35 Franken bezogen werden. Jede weitere Unterschrift desselben Geschäfts kostet 25 Franken. Für Personen mit auswärtigem Hauptwohnsitz wird ein Zuschlag von 10 Franken erhoben.

Rechtsgrundlagen

 

open positions