Ordentliche Einbürgerung Schweizer Staatsangehörige
Mit der Einbürgerung in Frauenfeld erhält eine Schweizer Person das Bürgerrecht der politischen Gemeinde Frauenfeld. Das Gesuch mit den notwendigen Unterlagen muss zu Handen der Einbürgerungskommission der Stadt Frauenfeld eingereicht werden. Dabei muss ersichtlich sein, ob auf die bisherigen Bürgerrechte verzichtet oder diese beibehalten werden möchten. Ist die Gesuchstellerin bzw. der Gesuchsteller nicht Bürger:in einer Thurgauer Gemeinde, wird zusätzlich auch die Zustimmung des Grossen Rates des Kanton Thurgau benötigt.
Voraussetzungen Alter
- Ab dem 16. Altersjahr können Minderjährige Kinder durch die gesetzliche Vertreterin oder den gesetzlichen Vertreter das Gesuch um Einbürgerung stellen.
Voraussetzungen Wohnsitz
- Zwei Jahre Wohnsitz ohne Unterbruch in der Gemeinde unmittelbar vor Einreichung des Gesuchs
Mit «Wohnsitz» ist der melderechtliche Hauptwohnsitz und damit der tatsächliche physische dauernde Aufenthalt gemeint und nicht der zivilrechtliche Wohnsitz, der auch fiktiv sein kann.
Benötigte Unterlagen
- Schriftliches Gesuch
- Lebenslauf (stichwortartig)
- Original Personenstands oder Familienausweis, nicht älter als 6 Monate (zu beziehen beim Zivilstandsamt des Heimatortes)
- Wohnsitzbestätigung (zu beziehen bei den Einwohnerdiensten)
- Arbeitsbestätigung bei Arbeitnehmenden
- Privatauszug aus dem Schweizerischen Strafregister
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- Aktuellste Veranlagung des Steueramtes
Kosten
| Wer | Kosten | Kostenzusammensetzung |
|---|---|---|
| Thurgauer Bürger, Einzelperson | 520.– | |
| Thurgauer Bürger, Ehepaar | 780.– | |
| Bürger anderer Kantone, Einzelperson | 820.– | (Stadt: 520.–, Kanton: 300.–) |
| Bürger anderer Kantone, Ehepaar | 1380.– | (Stadt: 780.–, Kanton: 600.–) |
Bürgergemeinde
Informationen über die Bürgergemeinde der Stadt Frauenfeld und über eine allfällige Aufnahme als neues Mitglied erhalten Sie auf der betreffenden Website