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Videoüberwachung

Die Stadt Frauenfeld verfügt an verschiedenen Standorten über Videokameras, welche den öffentlichen Grund punktuell im Sinne einer präventiven Massnahme überwachen.

Die Videoüberwachung bezweckt ausschliesslich die Verhinderung und Ahndung von strafbaren Handlungen zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Werden strafrechtliche Handlungen registriert, werden die Aufnahmen nach deren Sichtung den Strafverfolgungsbehörden (Editionsverfügung der Staatsanwaltschaft vorausgesetzt) übergeben. Die Stadt Frauenfeld führt eine öffentlich zugängliche Liste der Videoüberwachungsanlagen mit dem Hinweis auf die dazugehörenden Stadtratsbeschlüsse. Die Videoüberwachung wird vor Ort durch Hinweistafeln erkennbar gemacht.

Der Stadtrat bestimmt diejenigen Personen, welche berechtigt sind, die Videoaufnahmen zu sichten. Der Betrieb der Anlagen und die Auswertung der Bilder obliegt der Abteilung Sicherheit.

Reglement zur Videoüberwachung auf öffentlichem Grund

Standorte der Videokameras [pdf, 17 KB]