Einwohnerregister
Zu den Hauptaufgaben der Einwohnerdienste gehört das Führen des Einwohnerregisters. Ob Sie neu nach Frauenfeld kommen oder wegziehen, an den Einwohnerdiensten führt kein Weg vorbei.
Die Daten der Einwohnerdienste dienen verschiedenen Verwaltungsstellen als Grundlage für ihre Tätigkeiten und sind dem Datenschutzgesetz unterstellt.
Registerharmonisierung
Eine Modernisierung der Datenerhebung hat das Bundesamt für Statistik dazu bewogen, künftig Personendaten aus Verwaltungsregistern zu benutzen. Die Gemeinden und Kantone sind verpflichtet, ihre Daten zu harmonisieren. Die für die Registerharmonisierung notwendigen Informationen (Lage der Wohnung, Stockwerk, Anzahl Zimmer, AHV-Nummer) werden laufend bei sämtlichen Besucherinnen und Besuchern am Schalter der Einwohnerdienste eingeholt. Zusätzlich werden die Mieterspiegel von Hauseigentümern und Immobilienverwaltungen eingefordert. Bei komplexen Gebäuden ist eine Besichtigung vor Ort notwendig.
Neben dem statistischen Nutzen bringt die Registerharmonisierung künftig administrative Erleichterungen für die betreffenden Register.
Rechtsgrundlagen
- ZGB Personenrecht Art. 22 bis Art. 26
- SR 431.02 Registerharmonisierungsgesetz
- RB 142.15 Gesetz über das Einwohnerregister des Kantons Thurgau
- RB 142.151 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Einwohnerregister
- RB 142.211 Verordnung des Regierungsrates zum Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und zum Freizügigkeitsabkommen