Navigieren in Frauenfeld

Abstimmung über die Totalrevision des Energiefondsreglements

Häuser in einem Wohnquartier mit Solarzellen auf dem Dach.

Die Vorlage in Kürze

Gemeinderat und Stadtrat unterbreiten Ihnen mit dieser Abstimmungsbotschaft die Vorlage zur Totalrevision des Reglements über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Energiefondsreglement).

Der Energiefonds der Stadt Frauenfeld unterstützt seit vielen Jahren gezielt Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Förderberechtigt sind sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Ebenso werden Massnahmen an städtischen Liegenschaften gefördert. Die Beiträge aus dem Energiefonds der Stadt richten sich nach dem Förderprogramm des Kantons Thurgau. Das heisst: Die Stadt unterstützt vor allem Massnahmen, die auch vom Kanton gefördert werden.

Die Grundlage dafür bildet das Energiefondsreglement aus dem Jahr 2012, das in der Vergangenheit einen wichtigen Beitrag zum Ausbau von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz in Frauenfeld geleistet hat. In den letzten 14 Jahren haben sich die energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen sowie die Förderinstrumente von Bund und Kanton jedoch deutlich verändert. Das bestehende Reglement entspricht in mehreren Punkten nicht mehr den heutigen Rahmenbedingungen. Wichtige Förderbereiche fehlen.

Nicht mehr zeitgemäss

Deshalb genügt es den heutigen Anforderungen an eine wirksame Förderung nicht mehr. Aufgrund der eng gefassten Bestimmungen zur Mittelverwendung im bestehenden Reglement können die meisten neuen Fördermassnahmen des Kantons nicht mehr ergänzend mit einem städtischen Beitrag gefördert werden, obwohl sie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der städtischen Klimaziele leisten würden. Dies betrifft beispielsweise den Ersatz von fossilen Heizungen, Anschlüsse an Fernwärmenetze oder Investitionen in Batteriespeicher. Derzeit können hauptsächlich Gebäudehüllensanierungen finanziell unterstützt werden.

Für eine Ausweitung der Fördermöglichkeiten soll das Energiefondsreglement revidiert, weiterentwickelt und gezielt auf die aktuellen Rahmenbedingungen ausgerichtet werden. Fehlende Förderbereiche sollen ergänzt werden. Neu soll zudem klar zwischen Reglement und Verordnung unterschieden werden. Die Verordnung erlaubt eine raschere und effiziente Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen. Ziel ist es, künftig eine wirkungsvolle Unterstützung von Massnahmen im Bereich erneuerbarer Energien und Energieeffizienz sicherzustellen. Für die Bevölkerung entstehen keine neuen Abgaben oder zusätzliche finanzielle Verpflichtungen. Die bestehende Finanzierung des Energiefonds, die Aufteilung der Fördermittel sowie die Fondsverwaltung bleiben unverändert.

Die Abstimmungsfrage lautet:

Stimmen Sie der Totalrevision des Reglements über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz zu?