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Feuerwehr Frauenfeld

Im Notfall immer Telefon 118

In Frauenfeld leisten rund 140 Frauen und Männer als Milizangehörige Feuerwehrdienst. Der Samariterverein stellt Mitglieder für den Sanitätszug zur Verfügung, während wir im Bereich der Führungsunterstützung auf Angehörige des Zivilschutzes zählen dürfen. Gemeinsam leisten wir alljährlich ungefähr 130 Einsätze um die Sicherheit der Frauenfelder Bevölkerung sicherzustellen. Als Stützpunktfeuerwehr unterstützen wir zusätzlich 13 Partnergemeinden und sind als Autobahnstützpunkt für Streckenabschnitte der A7 zuständig. Zudem begeistern sich rund 30 Kinder und Jugendliche bei der Jugendfeuerwehr Regio Frauenfeld. Wir freuen uns jederzeit auf motivierte Frauenfelderinnen und Frauenfelder, die mitmachen wollen.

Ausführliche Informationen finden Sie auf der Website der Feuerwehr Frauenfeld www.fwff.ch

Organigramm der Feuerwehr Frauenfeld (2023)

Kommandant / Zufahrten und Stellflächen Feuerwehr / Entrauchungkonzepte

Feuerwehrkommando Frauenfeld
Sandro Heinzmann
Marktstrasse 4
8500 Frauenfeld

Tel. 052 724 52 88
E-Mail

Feuerwehr-Depot

Materialwarte:
Manfred Steinacher
Dominik Schüpbach

Marktstrasse 4
8500 Frauenfeld

Tel. 052 721 38 31
E-Mail

Baulicher Brandschutz

Hochbauamt der Stadt Frauenfeld
Schlossmühlestr. 7
8501 Frauenfeld

Tel. 052 724 52 78
E-Mail

Einsatzplanung / Schlüsselrohre

Stabsoffizier Stefan Künzli
Markstrasse 4
8500 Frauenfeld
 
Tel. 052 724 57 25
E-Mail
 

Feuerwehrpflicht

Auszug aus dem Reglement über die öffentliche Sicherheit vom 23. August 2006
(Vollständiges Reglement unter Dienstleistungen/Reglemente)

Art. 11

  1. Die Feuerwehrpflicht besteht für Männer und Frauen; sie ist am Wohnsitz zu erfüllen. Die Pflicht beginnt am Anfang des Jahres, in dem das 21. Altersjahr vollendet wird, und dauert bis zum vollendeten 47. Altersjahr. Bei Ehegatten oder eingetragener Partnerschaft wird für den Beginn der Feuerwehrpflicht auf den jüngeren, für das Ende auf den älteren Ehepartner bzw. Partner abgestellt.
  2. Bei rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe und eingetragener Partnerschaft besteht die Feuerwehrpflicht nur für einen Ehegatten bzw. Partner.
  3. Die Feuerwehrpflicht wird erfüllt durch den Feuerwehrdienst oder durch die Entrichtung der Feuerwehrersatzabgabe. Als Feuerwehrdienst gilt die Dienstleistung im Kommando, in den Pikettzügen, den Löschzügen, dem Verkehrs- und Sanitätszug sowie der Führungsunterstützung des Zivilschutzes, die in die Pikettzüge integriert ist.