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verantwortliche Person
Hinweis: Im Gegensatz zur gesuchstellenden juristischen Person ist bei natürlichen Personen die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller identisch mit der verantwortlichen Person
Nachname*
Vorname*
Strasse/Nr.*
PLZ/Ort*
Geburtsdatum*
Heimatort*
Beruf*
Telefon*
E-Mail *
Bisherige Tätigkeit im Gastgewerbe (Art der Tätigkeit, Zeitraum, Restaurant, Ort)*
Verfügen Sie derzeit bereits über eine gastgewerbliche Bewilligung für einen anderen Betrieb?*
juristische Person
Firmenname
Gesellschaftsform
Firmensitz
Adresse
Telefon
Angabe E-Mail
Name des Gastwirtschaftbetriebes*
Adresse*
Eigentümer/in der Liegenschaft*
Betriebsführer/in*
Art des Betriebes* (Restaurant, Bar, Café, Beherbergungsbetrieb etc.)
Verkauf von gebrannten Wassern*
Wieviele Liter pro Jahr?*
Anzahl und Art der Räumlichkeiten * (Saal, Bar etc.)
Anzahl Sitz- und Stehplätze im Hauptraum*
Anzahl Sitz- und Stehplätze in Nebenräumen*
Anzahl Betten (bei Beherbergungsbetrieben)
Bewirtung im Freien*
Anzahl Steh- und Sitzplätze:*
Öffnungszeiten (Tage und Uhrzeiten)*
Öffnungszeiten Innenbereich* (Uhrzeit von/bis)
Öffnungszeiten Aussenbereich * (Uhrzeit von/bis)
Vorgesehene Betriebsaufnahme*
Begebenheiten für Raucher/innen:*
Link zum Strafregister-Informationssystem (VOSTRA)
A. Die zuständige Politische Gemeinde erteilt Bewilligungen für die Ausübung einer gastgewerblichen Tätigkeit.
B. Gesuche um Bewilligungen sind mindestens zwei Monate vor der geplanten Betriebseröffnung oder -übernahme bei der zuständigen Politischen Gemeinde einzureichen.
C. Die Bewilligung wird für bestimmte Lokale, Räume oder Plätze oder bestimmte Zeiten oder Anlässe erteilt. Sie lautet auf eine natürliche oder juristische Person und ist nicht übertragbar.
Die gastgewerbliche Tätigkeit wird durch eine verantwortliche Person ausgeübt. Ist die Bewilligungsinhaberin oder der Bewilligungsinhaber eine natürliche Person, ist sie die verant- wortliche Person. Bei juristischen Personen ist eine natürliche verantwortliche Person zu bestimmen (§ 8 GastG). Die verantwortliche Person muss die persönlichen Voraussetzungen von § 9 GastG erfüllen und hat die Prüfung über die Kenntnis der gesetzlichen Grundlagen für das Führen eines Gastgewerbebetriebes sowie der Grundsätze der Suchtprävention nach § 10 GastG zu absolvieren.
Bei einem Wechsel der verantwortlichen Person ist die Politische Gemeinde zu informieren (§ 8 Abs. 3 GastG). Die Einreichung des Gesuches berechtigt noch nicht zur Ausübung der gastgewerblichen Tätigkeit. Erst bei Vorliegen der schriftlichen Bewilligung der Politischen Gemeinde darf die Tätigkeit aufgenommen werden.
Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit Marktstrasse 4 8501 Frauenfeld 052 724 54 57
gastgewerbe@stadtfrauenfeld.ch
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