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Nachname*
Vorname*
Strasse/Nr.*
PLZ/Ort*
Geburtsdatum*
Heimatort*
Telefon*
E-Mail*
Zutreffendes bitte ankreuzen
Name des Gastwirtschaftbetriebes*
Adresse*
Eigentümer/in der Liegenschaft*
Betriebsführer/in*
Art des Betriebes*
Anzahl und Art der Räumlichkeiten * (Saal, Bar etc.)
Besonderes Unterhaltungsangebot (nur bei Gesuch für die Bewilligung von regelmässigen Freinächten)
Anzahl Sitz- und Stehplätze im Hauptraum*
Anzahl Sitz- und Stehplätze in Nebenräumen*
Bewirtung im Freien*
Anzahl Steh- und Sitzplätze:*
Anzahl und Lage der betriebseigenen Parkplätze*
Anzahl und Lage der dem Betrieb sonst zur Verfügung stehenden Parkplätze*
Lärmschutzeinrichtungen und Lärmschutzmassnahmen, Zone des Betriebs*
Umgebung (Wohnhäuser, Strassen etc.)*
Regelmässige Veranstaltung / Verlängerung geplant ab*
Öffnungszeiten (Tage und Uhrzeiten)*
Gewünschte Zeiten für Tanzveranstaltung
Gewünschte Zeiten für die Schaudarbietungen
weitere Beilagen
A. Dieses Gesuch wird während 20 Tagen öffentlich aufgelegt, in ortsüblicher Weise angezeigt und den Anstösserinnen und Anstössern des Betriebes schriftlich bekannt gegeben.
B. Während der Auflage kann jede Person, die ein schutzwürdiges Interesse hat, bei der zuständigen Politischen Gemeinde eine schriftliche und begründete Einsprache erheben. Diese ist zur Stellungnahme an die gesuchstellende Person weiterzuleiten.
C. Nach Durchführung des Einspracheverfahrens entscheidet die Politische Gemeinde gleichzeitig über Gesuch und Einsprachen.
D. Die Einreichung des Gesuches berechtigt grundsätzlich nicht zur Ausübung der beantragten gastgewerblichen Tätigkeit. Letztere ist bewilligungspflichtig und darf erst nach Rechtskraft des Bewilligungsentscheides aufgenommen werden. Beim Wechsel der Bewilligungsinhaberin oder des Bewilligungsinhabers behält die bisherige Verlängerungsregelung indessen Gültigkeit, bis über das Gesuch rechtskräftig entschieden ist.
E. Die Erteilung einer Bewilligung für regelmässig stattfindende Veranstaltungen (Verlängerungen, Tanzveranstaltungen, Schaudarbietungen oder Freinächte) setzt das Bestehen einer Bewilligung nach § 6 GastG und einer allenfalls nötigen Baubewilligung voraus (§ 20 GastV). Regelmässige Freinächte können nur bewilligt werden, wenn ein besonderes Unterhaltungsangebot (insbesondere Dancing- und Discothekenbetrieb) vorliegt, und sind nur von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag zulässig (§ 24 Abs. 2 GastG).
Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit Marktstrasse 4 8501 Frauenfeld 052 724 54 57
gastgewerbe@stadtfrauenfeld.ch
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