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Aus der Stadtratssitzung vom 20. Februar 2018

An seiner Sitzung vom 20. Februar 2018 befasste sich der Stadtrat u.a. mit folgenden Geschäften:

Stadtkanzlei; Erneuerungswahlen 2019 der Gemeindebehörden:

Festsetzung Termine

Am 1. Juni 2019 beginnt im Kanton Thurgau eine neue vierjährige Amtszeit der Behörden der Politischen Gemeinden. Der Regierungsrat hat seinen diesbezüglichen Anordnungsbeschluss am 6. Februar 2018 gefasst. Um den Behörden und den Parteien eine vorausschauende Terminplanung zu ermöglichen, bestimmt der Stadtrat die Durchführungsdaten bereits heute.

Der Bund hat die Blanko-Abstimmungstermine im 1. Halbjahr 2019 auf den 10. Februar und den 19. Mai festgesetzt.

Wahl von Stadtpräsident, übrige Mitglieder des Stadtrates, Rechnungsprüfungskommission (Majorzwahlen gem. Art. 7 GO)

Es erscheint dem Stadtrat zweckmässig, die Wahl des Stadtpräsidenten und der vier nebenamtlichen Stadtratsmitglieder am 10. Februar 2019 durchzuführen. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang soll der speziell festzulegende Termin der Proporzwahlen in den Gemeinderat benützt werden.

Gestützt auf Art. 7a der Gemeindeordnung kann die Rechnungsprüfungskommission in stiller Wahl bestellt werden. Voraussetzung dazu ist, dass auf den gesetzlichen Termin so viele Nominationen beim Stadtrat eingehen, wie Mitglieder zu wählen sind. Wird diese Zahl verfehlt, muss eine Volkswahl durchgeführt werden.

Erste Wahlgänge von Majorzwahlen sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag öffentlich anzukündigen. Die Wahllisten sind bis zum 55. Tag vor dem Abstimmungstag einzureichen (§ 36 StWG). Aus dieser gesetzlichen Regelung ergeben sich die folgenden Fixdaten:

  • spätester Termin für die Ankündigung der Wahlen: 3. Dezember 2018
  • spätester Termin für die Eingabe der Wahllisten: 17. Dezember 2018

Wenn bis zum 17. Dezember 2018 für die Neubestellung der Rechnungsprüfungskommission so viele Vorschläge eingehen, wie Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen sind, kann der Stadtrat die Vorgeschlagenen als gewählt erklären. Kommt die stille Wahl nicht zustande, wird die Urnenwahl auf den gleichen Termin wie die Stadtratswahlen festgesetzt.

Gemeinderatswahlen (Proporzwahlen gem. Art. 7 GO)

Der zweite Blanko-Abstimmungstermin des Bundes ist für die Durchführung der Gemeinderatswahlen zu spät, weil für die Vorbereitung der Neukonstituierung der Behörden und Kommissionen auf den 1. Juni 2019 zu wenig Zeit bleiben würde. Daher ist ein besonderer Termin festzusetzen. Diese Aufgabe obliegt dem Stadtrat als gesetzliche Wahlkommission für die Proporzwahlen in den Gemeinderat.

Die Frühlingsferien dauern in Frauenfeld vom 6. bis 22. April 2019 und die Pfingstferien vom 30. Mai bis 10. Juni 2019. Damit der Wahlsonntag nicht in den Ferien liegt und zwischen dem ersten und zweiten Wahlgang in den Stadtrat die Zeitspanne nicht allzu gross ist, setzt der Stadtrat den Urnengang auf den 31.März 2019 fest. Dies sind sieben Wochen nach dem ersten Wahlgang in den Stadtrat. Da es für die Organisation und den Versand sechs Wochen braucht, ist das optimal.

Wahlvorschläge sind bis zum 69. Tag vor dem Abstimmungstag einzureichen, somit bis

spätestens 21. Januar 2019.

Die Stadtkanzlei wird wiederum eine Wegleitung zu den Behördenwahlen erstellen und im Internet publizieren.

Der Stadtrat beschliesst:

  1. Die Wahlen in den Stadtrat für die Amtszeit 2019/23 werden auf den 10.Februar 2019 festgesetzt.
  2. Die Gemeinderatswahlen für die Amtszeit 2019/23 finden am 31. März 2019 statt.
  3. Die Rechnungsprüfungskommission für die Amtszeit 2019/23 wird in stiller Wahl bestellt, sofern rechtzeitig so viele Vorschläge eingehen, wie Mitglieder zu wählen sind. Werden demzufolge bis zum 17. Dezember 2018 neun wählbare Personen zur Wahl vorgeschlagen, kann der Stadtrat diese als gewählt erklären. In den übrigen Fällen wird die Wahl der Rechnungsprüfungskommission mit den Stadtratswahlen vom 10. Februar 2019 zusammengelegt.
  4. Ein allfälliger zweiter Wahlgang für die Majorzwahlen (Stadtpräsident, Stadtrat, Rechnungsprüfungskommission) findet - zusammen mit den Gemeinderatswahlen - am 31.März 2019 statt.

 

Botschaft an den Gemeinderat; Erneuerung Hallenbad: Variantenentscheid für Neubau am bisherigen Standort sowie Gewährung eines Kredits von 350‘000 Franken für die Durchführung eines Architekturwettbewerbs und die Ausarbeitung eines Vorprojekts: 1. Lesung, Verabschiedung

https://www.frauenfeld.ch/politik-verwaltung/politik/gemeinderat/botschaften-an-den-gemeinderat-ab-2007.html/537?

Werkbetriebe / Elektrizitätswerk; Transformatorenstation TS 20 Hungerbüel: Sanierung der Anlagen, Projektgenehmigung, Kreditgenehmigung und Arbeitsvergabe

Die elektrischen Anlagen der Transformatorenstation Hungerbüel, Baujahr 1988, haben das Ende ihrer Lebensdauer erreicht. Um weiterhin eine sichere Stromversorgung zu gewährleisten, müssen die verschiedenen Anlageteile ersetzt, umgebaut und den heutigen Sicherheitsanforderungen angepasst werden. Gleichzeitig wird der Innenraum neu gestrichen.

Der Stadtrat beschliesst:

Das Elektrizitätswerk wird ermächtigt, das unter Punkt 1 beschriebene Projekt „Sanierung Transformatorenstation TS 20 Hungerbüel“ im Betrag von 210‘000.00 Franken auszuführen beziehungsweise ausführen zu lassen.

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