Mehr Möglichkeiten für die nachhaltige Energieförderung
Am 27. September 2026 stimmen die Frauenfelderinnen und Frauenfelder über die Totalrevision des Reglements über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz (Energiefondsreglement) ab. Mit dem neuen Reglement sollen die Weichen für eine zeitgemässe Unterstützung im Bereich Energieeffizienz gestellt werden.
Seit der Initiierung des Energiefondsreglement im Jahr 2012 wurden zahlreiche Projekte zur Förderung erneuerbarer Energien unterstützt. Allein in den Jahren 2021 bis 2025 konnten 450 Fördergesuche bewilligt und Förderbeiträge in Höhe von 1.9 Millionen Franken ausbezahlt werden. In der Praxis wird jedoch zunehmend deutlich, dass die Bestimmungen nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen entsprechen. Die energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten 14 Jahren deutlich gewandelt. Dies hat zur Folge, dass viele Fördermassnahmen nicht mit einem städtischen Beitrag unterstützt werden können. Die Totalrevision soll diese Förderlücken schliessen.
Breitere Unterstützungsmöglichkeiten
Bislang sind die Fördermöglichkeiten auf wenige Bereiche eingeschränkt, insbesondere auf Gebäudehüllensanierungen und einzelne weitere Massnahmen. Zukünftig sollen auch Projekte gefördert werden, die einen Beitrag zur Erfüllung der Energie- und Klimaziele der Stadt Frauenfeld leisten. Dazu gehören beispielsweise der Ersatz von fossilen Heizungen, Anschlüsse an Fernwärmenetze oder Investitionen in Batteriespeicher. «Das heutige Reglement stammt aus dem Jahr 2012. Seither hat sich vieles verändert. Mit der Revision schaffen wir die Grundlage, damit Frauenfeld auch künftig wirksam in erneuerbare Energien, Energieeffizienz und Versorgungssicherheit investieren kann», erklärt Stadtrat Stefan Leuthold, Vorsteher des Departements Thurplus, Freizeit und Sport.
Die Stadt orientiert sich bei der Vergabe von Fördermitteln vor allem am Förderprogramm des Kantons Thurgau. Eine klare Trennung zwischen Reglement und Verordnung soll sicherstellen, dass eine schnellere Anpassung bei technologischen Entwicklungen, neuen Vorgaben oder geänderten Bedürfnissen aus der Bevölkerung vorgenommen werden kann. Während im Reglement die grundlegenden Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Grundsätze zur Ausrichtung der Förderbeiträge festgehalten sind, umfasst die Verordnung die einzelnen Förderbereiche und Beiträge.
Bewährtes bleibt bestehen
Unverändert bleiben hingegen die Verwaltung des Fonds, die Aufteilung der Fördermittel und die Finanzierung. Die jährliche Einlage wird weiterhin mit je 500'000 Franken aus Steuergeldern und 500'000 Franken über die im Stromtarif enthaltene Abgabe an das Gemeinwesen finanziert. «Die Revision stärkt den Weg zu einer unabhängigen, nachhaltigen Energieversorgung und hilft, die Energie- und Klimaziele der Stadt zu erreichen. Für die Bevölkerung entstehen dabei keine neuen Abgaben oder zusätzlichen Kosten», ergänzt Leuthold. Weiterhin können sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen vom Fonds profitieren.
Volksabstimmung am 27. September 2026
Am 22. April 2026 hat der Gemeinderat dem Antrag mit 22 Ja-Stimmen gegen 6 Nein-Stimmen bei 10 Enthaltungen zugestimmt. Weil sich im Anschluss 16 Gemeinderatsmitglieder für das Behördenreferendum ausgesprochen haben, kommt es nun zu dieser Volksabstimmung.
Wird das neue Energiefondsreglement von den Frauenfelderinnen und Frauenfeldern angenommen, können zusätzliche Fördermassnahmen aufgenommen und die Förderbereiche künftig flexibler angepasst werden. Lehnt die Stimmbevölkerung die Revision ab, wären die Fördermassnahmen weiterhin stark eingeschränkt und das bestehende Reglement behält seine Gültigkeit.
Alle Informationen zur Abstimmung sind auf www.frauenfeld.ch/abstimmung-energiefondsreglement zu finden.