Navigieren in Frauenfeld

Totales Feuer- und Feuerwerksverbot im Kanton Thurgau

Auf dem Gebiet des Kantons Thurgau ist es ab sofort verboten, im Freien Feuer zu entfachen sowie brennende Streichhölzer und Raucherwaren wegzuwerfen. Ebenfalls ist es per sofort auf dem ganzen Kantonsgebiet verboten, Feuerwerkskörper abzubrennen.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage herrscht im Kanton Thurgau eine extreme Trockenheit. Gemäss den Wetteraussichten muss damit gerechnet werden, dass die Trockenperiode weiterhin anhalten wird. Dadurch hat sich das Gefahrenpotenzial für Brände weiter erhöht. Damit ist aus Sicherheitsgründen das bereits bestehende Feuerverbot im Wald und in waldnahen Gebieten auch auf Felder, die Ufervegetation und das Siedlungsgebiet auszudehnen. Die Einhaltung der im Normalfall allgemein üblichen Sorgfaltspflichten und die Sensibilisierung der Bevölkerung genügen derzeit nicht mehr. In dieser Situation hat der Regierungsrat ein befristetes totales Verbot für das Entzünden von offenen Feuern im Freien sowie ein totales Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Privates Grillieren ist ab sofort nur noch mit Gas- oder Elektrogrill gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Verbote können mit Bussen bestraft werden.