Vorsorgliche Erklärung zur Beisetzung
Wenn Bürgerinnen und Bürger dereinst eine Erdbestattung, Kremation oder eine besondere Gestaltung der Abdankung wünschen, können sie dies zu Lebzeiten schriftlich formulieren und diesen letzten Wunsch beim Bestattungsamt hinterlegen. Im Falle eines Ablebens wird diese Erklärung wirksam.