Mutationen nach Zivilstandsereignis
Zivilstandsereignisse in der Schweiz werden vom zuständigen Zivilstandsamt den Einwohnerdiensten mitgeteilt. Daraufhin erfolgen im Einwohnerregister die entsprechenden Mutationen. Zu einem Zivilstandsereignis gehören: Adoptionen, Anerkennungen, Einbürgerungen, Geburten, Namensänderungen, Scheidungen, Todesfälle und Trauungen.
Ausländische Zivilstandsereignisse von Schweizer Bürgern müssen auf der entsprechenden Schweizer Botschaft gemeldet werden. Das Ereignis wird anschliessend vom Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen im Zivilstandsregister Infostar eingetragen und an die Einwohnerdienste zwecks Mutation im Einwohnerregister weitergeleitet.
Bei ausländischen Staatsangehörigen mit ausländischem Zivilstandsereignis werden die Mutationen im Einwohnerregister aufgrund der persönlich eingereichten Dokumente (Reisepass, Eheschein etc.) vorgenommen.