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Durchsetzung Melderecht

Durchsetzung Melderecht

Das Einwohneramt hat den gesetzlichen Auftrag, alle Personen zu erfassen, die sich tatsächlich und für mindestens drei Monate auf dem Gebiet der politischen Gemeinde aufhalten. Jede Person muss dem betreffenden Haushalt mittels einer Nummernkombination (EGID/EWID) zugeteilt werden.

Eine An- oder Abmeldung kann nach den Grundsätzen des rechtsstaatlichen Handelns durchgesetzt werden, wenn sich eine Person weigert, sich innert der gesetzlichen Frist von 14 Tagen umzumelden.

Bei Missachtung kann der rechtmässige Zustand mittels einer amtlichen Verfügung hergestellt werden. Ausserdem muss die betreffende Person mit einer polizeilichen Verzeigung bei der Staatsanwaltschaft rechnen.

Rechtsgrundlagen