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Stimmregister

Stimmregisterführung

Die Basis des Stimmregisters ist das Einwohnerregister. Im Stimmregister werden alle in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldeten Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr eingetragen, sofern kein Ausschlussgrund (Handlungsunfähigkeit) vorliegt.

Unterschriftenkontrolle

Unterschriftensammlungen von eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Volksbegehren (Initiativen und Referenden) werden vom Stimmregisterbüro geprüft und sofern gültig bescheinigt.

Verwaltung Restmaterial

Bei Abstimmungen und Wahlen verwaltet das Stimmregisterbüro eine kleine Anzahl Reserveunterlagen. Diese können für Neuzuziehende, neu Eingebürgerte oder im Verlustfall für Duplikate verwendet werden.

Links


Rechtsgrundlagen

Auslandschweizer

Für Auslandschweizer des Kantons Thurgau ist der Rechtsdienst der Staatskanzlei zuständig und führt das Stimmregister.