Stimmregister
Stimmregisterführung
Die Basis des Stimmregisters ist das Einwohnerregister. Im Stimmregister werden alle in der Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldeten Schweizerinnen und Schweizer ab dem vollendeten 18. Altersjahr eingetragen, sofern kein Ausschlussgrund (Handlungsunfähigkeit) vorliegt.
Unterschriftenkontrolle
Unterschriftensammlungen von eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Volksbegehren (Initiativen und Referenden) werden vom Stimmregisterbüro geprüft und sofern gültig bescheinigt.
Verwaltung Restmaterial
Bei Abstimmungen und Wahlen verwaltet das Stimmregisterbüro eine kleine Anzahl Reserveunterlagen. Diese können für Neuzuziehende, neu Eingebürgerte oder im Verlustfall für Duplikate verwendet werden.
Links
- Weitere Infos zu Abstimmungen und Wahlen
- Stimmregister Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen c/o Rechtsdienst Kanton Thurgau
Rechtsgrundlagen
- RB 161.1 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht
- RB 161.11 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht
Auslandschweizer
Für Auslandschweizer des Kantons Thurgau ist der Rechtsdienst der Staatskanzlei zuständig und führt das Stimmregister.