Vorzeitige Stimmabgabe
Als Alternative zu der Brieflichen Stimmabgabe und vorgängig zu den üblichen Urnenstandorten, bietet die Stadt Frauenfeld eine Vorzeitige Stimmabgabe an:
- Montag bis und Freitagmittag vor dem Abstimmungssonntag
- Während den Bürozeiten im Rathaus am Informationsschalter
- Persönliche Abgabe des Stimmrechtsausweises mit den Stimm- und Wahlzetteln
- Die Stellvertretung unter Ehegatten ist möglich
Weitere Infos zu Abstimmungen und Wahlen
Rechtsgrundlagen
- RB 161.1 Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht
- RB 161.11 Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht