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Alimenteninkasso

Unterhaltsberechtigte Kinder und Ehegatten haben Anspruch auf Inkassohilfe, wenn die Alimentenschuldner ihrer Unterhaltspflicht nicht, oder nur teilweise, bzw. nicht rechtzeitig nachkommen. Bedingung für die Inkassohilfe  ist  ein rechtskräftiges Gerichtsurteil oder ein von der Vormundschaftsbehörde genehmigter Unterhaltsvertrag.

Wir übernehmen die Einforderung von Kinder- und Frauenalimenten, Kinder- und Ausbildungszulagen und können Unterhaltsberechtigte bei allen notwendigen Inkassomassnahmen vertreten.

Antrag Alimenteninkasso-Hilfe

Antragsformular Alimenten-Inkassohilfe [156 KB]