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Hinweise zur Berufsbeistandschaft

Berufsbeistandschaft

Die gesellschaftlichen Entwicklungen mit veränderten Familienstrukturen, höherer Lebenserwartung sowie alleinstehenden alten und psychisch kranken Menschen, erforderten angepasste Hilfestellungen für betroffene Kinder und Erwachsene. Am 1. Januar 2013 wurde das seit 100 Jahren geltende Vormundschaftsrecht durch das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht abgelöst. Die zentralen Neuerungen umfassen die Förderung des Selbstbestimmungsrechts, die Stärkung der Solidarität in Familie und Partnerschaft, Massnahmen nach «Mass» sowie die Professionalisierung auf Seiten der Behörde.

Die Abklärungen und Entscheide darüber, wer Schutz und Beistand braucht, werden nun durch die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) des Bezirks Frauenfeld getätigt. Für die Durchführung der behördlichen Massnahmen, also die Beratung, Begleitung und Unterstützung der betroffenen Menschen, ist aber weiterhin die Berufsbeistandschaft (bisher Amtsvormundschaft) der Sozialen Dienste der Stadt Frauenfeld zuständig.

Auftrag und Zielsetzung

Die Berufsbeistandschaft arbeitet gemäss massgeschneiderten, den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Person angepassten Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde. Die Beiständin oder der Beistand erfüllt die Aufgabe im Interesse der betroffenen Person, nimmt soweit möglich auf deren Meinung Rücksicht und achtet deren Willen, das Leben den Fähigkeiten entsprechend nach eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. Die Beiständin oder der Beistand strebt danach, ein Vertrauensverhältnis mit der betroffenen Person aufzubauen und den Schwächezustand zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten (vgl. Art. 406 Abs. 1 & 2 ZGB). Gegenüber der Behörde ist die Beiständin oder der Beistand mit der Vorlegung des Inventars und der Rechnungsführung sowie einer 2-jährlichen Berichterstattung zur Rechenschaft verpflichtet.

In der Berufsbeistandschaft der Stadt Frauenfeld arbeiten Fachleute mit breitem fachlichem Hintergrund. Die Herausforderungen für die Aufgaben der Beistände sind zahlreich, nehmen sie doch Eingriff in die persönlichen Verhältnisse der betroffenen Menschen. Dies erfordert hohe Kompetenzen im persönlichen Umgang mit den betroffenen Personen, um ihr Vertrauen zu gewinnen, aber auch ein breites Fachwissen (beispielsweise betreffend Erbrecht, Güter-recht, Vermögensverwaltung, Sozialversicherungen, Sozialhilfe, Finanzierungen bei Platzierungen, Entwicklungspsychologie und Pädagogik, Psychopathologie) sowie das Wissen, um dieses auch einzusetzen. Die Beiständin und der Beistand bewegen sich in einem Spannungsfeld zwischen Hilfeleistung für die Betroffenen, Wahrnehmen derer Interessen und dem behördlichen Auftrag (z.B. Kindesplatzierung, Besuchsrechtsanordung, Vermögensverwaltung).