Öffentliche Mitwirkung Totalrevision Energiefonds
Öffentliche Mitwirkung Totalrevision Reglement und Verordnung zum städtischen Energiefonds vom 3. Februar bis 31. März 2025
Das Wichtigste in Kürze
Das Reglement 731.1.1 über den «Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz der Stadt Frauenfeld» (nachfolgend Energiefonds genannt) regelt den Einsatz der Fördermittel, die jedes Jahr im Umfang von 1 Million Franken zur Verfügung stehen. Angesichts veränderter gesetzlicher Rahmenbedingungen, technologischer Fortschritte und neuer Klimaziele soll das Reglement des Energiefonds überarbeitet werden. Interessierte können sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Totalrevision äussern.
Auftrag und Rahmenbedingungen
Bei der Urnenabstimmung vom 26. September 2010 zur Volksinitiative «2m2 Solarfläche pro Einwohner» hat der Stadt- und Gemeinderat dem Volk einen Gegenvorschlag unterbreitet, welcher die Schaffung eines Fonds zur Förderung von erneuerbaren Energien sowie zur Steigerung der Energieeffizienz vorsah. Das Volk entschied sich für den Energiefonds. Das aktuelle Reglement über den Energiefonds der Stadt Frauenfeld ist seit dem 9. November 2011 in Kraft. Mit Unterstützung des Fonds konnten viele Projekte der Stadt und Massnahmen von Dritten (Bevölkerung und Unternehmen) realisiert werden.
Die Totalrevision des Energiefonds ist dringend notwendig, da die Fördermassnahmen für Dritte an das Förderprogramm des Kantons Thurgau gekoppelt sind. Die Partnerschaft mit dem Kanton Thurgau in der Umsetzung des Energiefonds hat sich in den letzten Jahren bewährt. Jüngst hat das Förderprogramm des Kantons Thurgau diverse Änderungen erfahren, womit das aktuelle städtische Reglement keine gesetzliche Grundlage mehr enthält, um auf diese Veränderungen zu reagieren. Zum Beispiel lässt das aktuelle Reglement keine Förderung von Wärmepumpen oder Elektro-Ladestationen zu.
Ziele der Totalrevision
Mit der Totalrevision soll ein Reglement entstehen, welches verschiedenste Förderbereiche erlaubt, ohne den Zweck des Energiefonds zu verlieren. Die zur Verfügung stehenden Fördermittel sollen gezielt und effektiv eingesetzt werden.
Mit der neuen Verordnung soll für die Zukunft mehr Flexibilität geschaffen werden, sodass der Stadtrat bei Änderungen des Förderprogramms des Kantons Thurgau oder bei verändernden Bedürfnissen schnell reagieren und eine langfristige Sicherung der Effizienz des Energiefonds gewährleisten kann. Dies, ohne bei jeder Veränderung das Reglement anpassen zu müssen.
Genehmigungsprozess
Das Reglement über den Fonds für erneuerbare Energien und Energieeffizienz der Stadt Frauenfeld liegt in der Kompetenz des Gemeinderates der Stadt Frauenfeld. Die Verfahrensschritte sind folgende:
- Öffentliche Mitwirkung
- Genehmigung durch Stadtrat
- Genehmigung durch Gemeinderat
- Inkraftsetzung durch Stadtrat
Mitwirkung
Zur Totalrevision des Energiefonds können sich Interessierte im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen können hier vom 2. Februar bis 31. März 2025 heruntergeladen werden.
Stellungnahmen:
Stellungnahmen zur Totalrevision des Energiefonds sind bis am 31. März 2025 schriftlich einzureichen, unter Beachtung der folgenden Vorgaben:
- Formulierung von Anträgen, welche sich auf einen klar benannten Artikel des Entwurfs beziehen. Anträge sind entsprechend zu begründen.
- Verwendung der bereitgestellten Word-Vorlage. Je Antrag ist eine separate Zeile zu erstellen. Antrag als Word-Dokument einreichen (kein PDF erstellen); dies erleichtert die Erstellung eines Mitwirkungsberichts.
- Einreichung der Stellungnahme per E-Mail mit dem Betreff «Totalrevision Energiefonds» an mitmachen@thurplus.ch.
Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen Thurplus, Noël Bänninger, gerne zur Verfügung.