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Baubewilligungen

Für die Abwicklung aller Baubewilligungsverfahren ist das Amt für Hochbau und Stadtplanung zuständig

Formelle Anlaufstelle für Bauwillige und Planende ist das Sekretariat. Dieses ist zuständig für allgemeine Auskünfte, die Abgabe der Baugesuchsformulare für die bewilligungspflichtigen Bauvorhaben mit entsprechenden Merkblättern, die Annahme von Baugesuchen, Reklamegesuchen etc. sowei die Einsichtnahme in die aufliegenden Bauakten sowie in andere Planauflagen (amtliche Publikationen). Ebenso können dort die wesentlichsten Planungs- und Rechtsgrundlagen eingesehen oder bezogen werden.

Die Koordination und die Verfahrensleitung aller Baubewilligungsverfahren obliegt dem Amtsleiter bzw. dem Abteilungsleiter und den einzelnen Bauberatern. Sie sind die Schlüsselstellen im Baubewilligungsverfahren und aus diesem Grunde die wichtigsten Partner für alle Bauwilligen und ihre Planenden. Sie koordinieren den Beizug der mitbeteiligten Fachstellen und holen die notwendigen kantonalen Bewilligungen ein.

Der Ablauf des Baubewilligungsverfahrens sowie eine Liste der bewilligungspflichtigen Bauvorhaben sind im Merkblatt Baubewilligungsverfahren der Baugesuchszentrale des Amtes für Raumplanung des Kantons Thurgau enthalten.

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