Navigieren in Frauenfeld

Luftreinhaltung, Feuerungskontrolle

Die Organisation der Feuerungskontrolle von Öl- und Gasfeuerungen bis 1000 kW sowie Holzfeuerungen bis 70 kW, wurde in der Stadt Frauenfeld per 01.03.2021 an Thurplus übertragen.

Bei einem Heizungswechsel gilt zu beachten:
Die Einhaltung der energierechtlichen Vorschriften muss vom Bauherrn und vom Projektverfasser gemäss § 13 RRV Energienutzung mit amtlichen Formularen nachgewiesen werden. Da eine Feuerung zu den wesentlichen Teilen einer haustechnischen Installation gehört, ist ein Ersatz der Heizung nachweis- bzw. meldepflichtig. Hier finden Sie das entsprechende Formular "Energienachweis Heizungs- und Warmwasseranlagen". Ebenso muss das Formular "Gesuch um Erstellung/Ersatz Feuerungsanlagen" eingereicht werden.

 

Link zu Seite Thurplus, Feuerungskontrolle