Entwurf Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren), Frauenfeld, Föhrenweg, Parkverbot
Entwurf Verkehrsanordnung
(Einwendungsverfahren)
Frauenfeld, Föhrenweg
Parkverbot
Mit Eingabe vom 30. Juni 2026 beantragt die Stadt Frauenfeld beim Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:
Die Signale 2.50 «Parkieren verboten» mit Zusätzen 5.04 / 5.05 / 5.06 «Wiederholungs-/ Anfangs- / Endetafel beidseitig» gemäss Situationsplan vom 12. Juni 2026.
Der Situationsplan kann in der Zeit vom 10.7.2026 bis und mit 29.7.2026 beim Amt für Tiefbau und Verkehr der Stadt Frauenfeld, Bankplatz 3, Empfang im Erdgeschoss, eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.