Aufwertung Rheinstrasse
Öffentliche Planauflage
Gemeinde: Frauenfeld
Planauflage des Strassenprojektes
Aufwertung Innenstadt Frauenfeld:
Rheinstrasse
(Kantonsstrasse H1)
Die Pläne des Strassenprojektes sowie der Signalisationsplan, inklusive Angaben zur Signalisation liegen in der Zeit während 20 Tagen, vom 14.08.2026 bis 02.09.2026, bei der Stadt Frauenfeld, Amt für Tiefbau und Verkehr, Bankplatz 3, öffentlich auf.
Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von §21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.
Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftlich Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 1067107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.
Frauenfeld, 14. August 2026