Aufwertung Promenadenstrasse
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Frauenfeld
Gemäss Gesetz über Strassen und Wege vom 14. September 1992, § 21 und der Verordnung dazu (§3), sowie §7 des kantonalen Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Natur und der Heimat (TG NHG; RB 450.1) wird beim Amt für Tiefbau und Verkehr, Bankplatz 3, Frauenfeld, in der Zeit vom 14. August bis und mit 02. September 2026 das Strassenprojekt.
Aufwertung Innenstadt, Promenade
sowie
Eingriff in Naturobjekt «Baumreihe entlang der Promenadenstrasse (Parzelle 132, Naturobjekt 8160)», Rodung und Ersatzpflanzung
öffentlich aufgelegt.
Grundeigentümer, deren Interesse offenkundig berührt wird, erhalten diese Mitteilung mit A-Post-Plus. Einsprachen gegen diese Planauflage sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet im Doppel an den Stadtrat Frauenfeld, 8501 Frauenfeld, zu richten.
Hinweis zum Signalisationsplan und zur Signalisation:
Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftlich Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.
Frauenfeld, 14. August 2026