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Heimatausweis

Wer sich vorübergehend ausserhalb der Wohnsitzgemeinde aufhalten will, hat Anspruch auf einen Heimatausweis. Im Heimatausweis wird bestätigt, dass der Heimatschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes hinterlegt ist. Der Heimatausweis ist in der Regel befristet und muss bei Ablauf verlängert werden.

Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich melden und beim Wegzug wieder abmelden.

Den Heimatausweis können Sie persönlich abholen oder über den Online-Schalter bestellen. Die Ausstellung eines Heimatausweises ist für Einwohner der Stadt Frauenfeld kostenlos.

Rechtsgrundlagen

open positions