Navigieren in Frauenfeld

Gesuch um Bewilligung für einen Sonntagsverkauf

Verfahren

In Anwendung von § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten bewilligt die Stadt Frauenfeld im Rahmen der zulässigen Öffnungszeiten (8 Uhr bis 20 Uhr) jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr.

Bewilligungen für Sonntagsarbeit von Angestellten richten sich gemäss Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz und sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Arbeitsinspektorat, einzuholen. Ausgenommen sind die vier Sonntage vor Weihnachten. Da wird keine Bewilligung vom AWA benötigt.

Für die Bewilligung eines Sonntagsverkaufs wir gemäss Gebührentarif für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Stadt Frauenfeld eine Gebühr von 50 Franken erhoben. Die Gebühr ist per Rechnung zu begleichen.

Kontakt

Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit
Marktstrasse 4
8501 Frauenfeld
052 724 54 57

gastgewerbe@stadtfrauenfeld.ch