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Telefonnummer verantwortliche Person*
E-Mail verantwortliche Person*
Datum Sonntagsverkauf*
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Bemerkungen
In Anwendung von § 6 Abs. 3 und 4 des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten bewilligt die Stadt Frauenfeld im Rahmen der zulässigen Öffnungszeiten (8 Uhr bis 20 Uhr) jedem Verkaufsgeschäft das Offenhalten an höchstens vier Sonntagen pro Kalenderjahr.
Bewilligungen für Sonntagsarbeit von Angestellten richten sich gemäss Arbeitsgesetz und den Verordnungen 1 und 2 zum Arbeitsgesetz und sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit (AWA), Arbeitsinspektorat, einzuholen. Ausgenommen sind die vier Sonntage vor Weihnachten. Da wird keine Bewilligung vom AWA benötigt.
Für die Bewilligung eines Sonntagsverkaufs wir gemäss Gebührentarif für administrative Verrichtungen und Dienstleistungen der Stadt Frauenfeld eine Gebühr von 50 Franken erhoben. Die Gebühr ist per Rechnung zu begleichen.
Stadtkanzlei / Abteilung Sicherheit Marktstrasse 4 8501 Frauenfeld 052 724 54 57
gastgewerbe@stadtfrauenfeld.ch
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