An-/Abmeldung Hund, Halterwechsel, Umzug mit Hund
AMICUS ist das zentrale Hundedatenbank für alle in der Schweiz lebende Hunde und Hundehaltende. Die Frist für alle Mutationen beträgt 10 Tage.
Zusätzlich führt die Stadt Frauenfeld ein eigenes Hunderegister, welches regelmässig mit AMICUS abgeglichen wird.
Anmeldungen und Halterwechsel (Übernahme)
Ich halte zum ersten Mal einen Hund
Ersthundehaltende werden durch die Gemeinde in AMICUS erfasst. Melden Sie sich persönlich am Schalter der Einwohnerdienste, Information / Empfang. Anschliessend kann der betreffende Hund in AMICUS geregelt werden.
Anlässlich eines rund zehnminütigen Briefings werden Ersthundehaltende über allgemeine und spezielle Regelungen in Frauenfeld informiert.
Ich bin bereits als Hundehalter:in in AMICUS registriert und übernehme einen neuen Hund
Die Übernahme muss innert 10 Tagen selbständig durch die Hundehaltenden in AMICUS (oder App animundo) mutiert werden.
Alternativ kann dies der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden (telefonisch oder Online-Schalter).
Ich ziehe mit Hund nach Frauenfeld
Der Zuzug mit Hund muss innert 10 Tagen persönlich am Schalter der Einwohnerdienste (Information / Empfang) gemeldet werden (Heimtierausweis/Hundebüchlein mitnehmen).
Anlässlich eines rund zehnminütigen Briefings werden neuziehende Hundehaltende über allgemeine Bestimmungen und die speziellen Regelungen in Frauenfeld informiert.
Ich importiere einen Hund aus dem Ausland
Ein im Ausland gechipter Hund muss nach Zuzug vom Ausland innert 10 Tagen von einem in der Schweiz tätigen Tierarzt in AMICUS registriert werden. Die Importvorschriften sind zwingend zu beachten.
Mein Hund gehört zu einer als potenziell gefährlich eingestuften Rasse
Die Bewilligung für potenziell gefährliche Hunde ist mit einem Gesuch beim Veterinäramt einzuholen, bevor der Hund angeschafft wird. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton beträgt diese Frist 10 Tage. Folgen Sie dem Link zu den Formularen.
Abmeldungen und Halterwechsel (Übergabe)
Ich bin als Hundehalter:in in AMICUS registriert und übergebe meinen Hund einem/einer neuen Halter:in
Die Übergabe muss innert 10 Tagen selbständig in AMICUS (oder App animundo) mutiert werden.
Alternativ kann dies der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden (telefonisch oder Online-Schalter).
Ich exportiere einen Hund ins Ausland
Die Übergabe muss innert 10 Tagen selbständig durch die Hundehaltenden in AMICUS (oder App animundo) mutiert werden.
Alternativ kann dies der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden (telefonisch oder Online-Schalter).
Ich ziehe mit Hund weg ins Ausland
Ein Wegzug des Halters und Hundes ins Ausland muss vor dem Wegzug der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden.
Mein Hund ist verstorben
Der Todesfall eines Hundes muss innert 10 Tagen selbständig in AMICUS (oder App animundo) registriert werden.
Alternativ kann dies der Hauptwohnsitzgemeinde gemeldet werden (Online-Schalter oder E-Mail).
Rechtsgrundlagen
• SR 916.401 Tierseuchenverordnung (Art. 17c)
• RB 641.21 Hundegesetz (§ 9)