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Vorfälle und Reklamationen

Gemäss Kantonsverfassung ist es Aufgabe der Gemeinde, für Ordnung und Sicherheit zu sorgen. Wenn durch die Hundehaltung Menschen oder Tiere verletzt, gefährdet oder ernsthaft belästigt werden, kann die Gemeinde entsprechend dem Ausmass der Mangelhaftigkeit der Hundehaltung Massnahmen über Erziehung, Beaufsichtigung, Pflege oder Unterbringung anordnen (§ 7 HundeG).

Tierärztinnen und Tierärzte, Ärztinnen und Ärzte, Tierheimverantwortliche, Hundeausbildende sowie Zollorgane sind gesetzlich verpflichtet, Vorfälle zu melden, bei denen ein Hund Menschen oder Tiere erheblich verletzt hat oder ein übermässiges Aggressionsverhalten zeigt. Die Meldung erfolgt via Kantonalem Veterinäramt an die zuständige Gemeinde. Die Gemeinde ist auch Anlaufstelle für allgemeine Reklamationen zu Hundehaltungen.

Sofort nach Eingang einer Meldung wird die Stadt Frauenfeld aktiv. Sie überprüft die Hundehaltung und den Sachverhalt, sie holt bei den betroffenen Parteien Stellungnahmen ein und ordnet den Vorfall rechtlich ein. Unter Miteinbezug der betreffenden Hundehalterin bzw. des Hundehalters werden die nötigen Massnahmen getroffen. Die Umsetzung erfolgt konsequent nach rechtsstaatlichen Grundsätzen.

Rechtsgrundlagen