Navigieren in Frauenfeld

Aufwertung Promenadenstrasse

Öffentliche Planauflage

Gemeinde: Frauenfeld

Planauflage des Strassenprojektes

Aufwertung Innenstadt Frauenfeld:
Promenadenstrasse

(Kantonsstrasse H1)

Die Pläne des Strassenprojektes sowie der Signalisationsplan, inklusive Angaben zur Signalisation liegen in der Zeit während 20 Tagen, vom 14.08.2026 bis 02.09.2026 im Amt für Tiefbau und Verkehr, Bankplatz 3, öffentlich auf.

Während der öffentlichen Auflagefrist kann gegen das Strassenprojekt schriftlich und begründet beim Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau, 8510 Frauenfeld, im Sinne von § 21 des Gesetzes über die Strassen und Wege, Einsprache erhoben werden.

Hinweis zum Signalisationsplan: Dazu können innert 20 Tagen beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information wobei kein Einspracheentscheid ergeht. Die spätere Verfügung der Signalisation gemäss Art. 106/107 der Signalisationsverordnung wird im Amtsblatt publiziert und kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau angefochten werden.

Frauenfeld, 14. August 2026