Wegzug ins Ausland
Wenn Sie einen Wegzug ins Ausland geplant haben, sollten Sie das Steueramt vorgängig informieren. Wir bitten Sie hierfür die Meldung über geplanten Wegzug ins Ausland zu benutzen.
Ausserdem ist zwingend eine bevollmächtigte Person in der Schweiz zu bestimmen, da der Versand ins Ausland nicht zulässig ist. Hierfür ist das Vollmachtsformular auszufüllen.
Wenn von Ehepaaren nur eine Person ins Ausland geht, es sich aber nicht um eine persönliche Trennung handelt, dann muss das Formular Aufrechterhaltung der Ehe ebenfalls eingereicht werden. Ansonsten erfolgt eine getrennte Besteuerung ab dem 1. Januar diesen Jahres.
Wir bitten Sie, uns die Formulare frühestens einen Monat vor der Ausreise einzureichen. Sie dürfen diese gerne per Mail schicken, an steueramt@stadtfrauenfeld.ch.
Anschliessend prüfen wir Ihre Situation und werden Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Bitte reichen Sie die Meldung nur bei konkreten und zeitnahen Ausreiseabsichten ein. Für vorgängige Informationen zu einem allfälligen bzw. späteren Wegzug stehen wir Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung.
Weitere Informationen von der Steuerverwaltung Thurgau finden Sie hier.