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Provisorische Steuerrechnung

Die provisorische Staats- und Gemeindesteuerrechnung wird mit dem am 31.12. vorhandenen steuerbaren Einkommen und Vermögen des Vorjahres ausgestellt.

Anpassung

Erwarten Sie für dieses Jahr infolge von Veränderungen beim Einkommen oder Vermögen eine höhere oder tiefere provisorische Steuerrechnung, beantragen Sie bitte eine Anpassung auf der Grundlage Ihres tatsächlichen bzw. voraussichtlichen Einkommens vom 01.01. – 31.12. und des Vermögens per 31.12. diesen Jahres. Dies ist z.B. nötig bei Arbeitslosigkeit, Pensionierung, Aufgabe bzw. Aufnahme Erwerbstätigkeit, Lehrende, Änderung Beschäftigungsgrad, etc. Damit können Sie Zinsbelastungen auf Grund höherer Schlussrechnungen vermeiden.

Haben Sie uns das Formular eingereicht, werden wir Ihr steuerbares Einkommen und Vermögen neu berechnen und sollte sich tatsächlich ein Unterschied ergeben, erhalten Sie mit dem nächsten Rechnungsversand eine neue Rechnung. Andernfalls würden wir Sie kontaktieren. Die Anpassung ist auch über Ihr persönliches eKonto möglich.

Formular Anpassung provisorische Rechnung [pdf, 243 KB]

Fälligkeiten

Die ordentliche provisorische Staats- und Gemeindesteuerrechnung erhalten Sie jeweils im April des laufenden Jahres. Der Steuerbetrag ist in drei Raten aufgeteilt, welche per 31. Mai, 31. August und 31. Oktober fällig sind. Sollten Sie ein Abonnement für monatliche Zahlungen gewünscht haben, erhalten Sie die provisorische Rechnung bereits im Januar mit sechs oder zwölf Einzahlungsscheinen.

Sollte Ihnen die Bezahlung dieser Raten nicht möglich sein, können Sie vor Ablauf der Zahlungsfrist ein Stundungsgesuch stellen. Dies ist auch über Ihr persönliches eKonto möglich.

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