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Zahlungsmöglichkeiten

Die provisorischen Staats- und Gemeindesteuern sind laut Verordnung des Regierungsrates in drei Raten, per 31. Mai, 31. August und per 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, gibts es untenstehende Varianten. Über Ihr persönliches eKonto, könnten Sie einiges davon direkt selber erfassen.

Januar – April

Akonto-Einzahlungsscheine für die kommende Steuerechnung

Januar – Dezember

Abonnement mit 12 Raten für die nächste Steuerrechnung

Mai – Oktober

Abonnement mit 6 Raten für die nächste Steuerrechnung

Andere Termine

Für die diesjährigen Steuern können Sie Ihren Antrag per E-Mail stellen (mtl. Raten sind zwingend, letzte spätestens Ende Steuerjahr).

Ratenzahlung für Forderungen früherer Jahre 

Zahlungsunfähigkeit

Steuererlass

zum Steueramt

open positions