Zahlungsmöglichkeiten
Die provisorischen Staats- und Gemeindesteuern sind laut Verordnung des Regierungsrates in drei Raten, per 31. Mai, 31. August und per 31. Oktober des Steuerjahres zu bezahlen. Sollte Ihnen dies nicht möglich sein, gibts es untenstehende Varianten. Über Ihr persönliches eKonto, könnten Sie einiges davon direkt selber erfassen.
Januar – April
Akonto-Einzahlungsscheine für die kommende Steuerechnung
Januar – Dezember
Abonnement mit 12 Raten für die nächste Steuerrechnung
Mai – Oktober
Abonnement mit 6 Raten für die nächste Steuerrechnung
Andere Termine
Für die diesjährigen Steuern können Sie Ihren Antrag per E-Mail stellen (mtl. Raten sind zwingend, letzte spätestens Ende Steuerjahr).
Ratenzahlung für Forderungen früherer Jahre