Navigieren in Frauenfeld

Hundewesen

Adresse

Einwohnerdienste
Hundewesen
Rathausplatz 4
TG8501 Frauenfeld
Google Maps

Telefon 052 724 54 58

Öffnungszeiten

Wochentag Vormittag Nachmittag
Montag – Mittwoch    8:30 – 11:30    13:30 – 17:00
Donnerstag 8:30 – 11:30 13:30 – 18:00
Freitag 8:30 – 11:30 13:30 – 16:00

Termine ausserhalb der Öffnungszeiten sind nach Vereinbarung möglich. 

Kontaktpersonen Hundewesen

  • Miranda Bekaj

    • Fachperson Einwohnerdienste
    • Stv. Bereichsleiterin Information / Empfang
    Tel. 052 724 54 58

  • Peter Mettier

    Abteilungsleiter Einwohnerdienste

    Tel. 052 724 52 71

Dienstleistungen

Beschreibung Hundewesen

Allgemeine Informationen

Wichtigste Grundsätze gemäss Hundegesetz § 1 – 1b:

  1. Hunde sind so zu halten, dass Mensch und Tier nicht gefährdet oder belästigt werden.
  2. Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben.
  3. Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen 10 Lektionen umfassenden Hundeerziehungskurs besuchen.

Zuständigkeiten

Das Hundewesen ist kantonal geregelt. Zuständig für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit von Menschen und Tieren sowie den Vollzug des Hundegesetzes sind im Kanton Thurgau die Gemeinden. Weitere Aufgaben der Gemeinden sind die Führung des Hunderegisters, der Einzug der Hundesteuer und die Verfahrensführung bei Vorfällen oder Reklamationen von Hundehaltungen.

Das Veterinäramt hat tierschutzrechtliche Aufgaben, schützt das Wohlergehen des Tieres und ist zuständig für bewilligungspflichtige Hunde.

Allgemeine Kantonale Regelungen

  • Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken (Hunde sind meistens in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen).
  • Obligatorisches Hundetraining, 10 Lektionen innert einem Jahr nach Anschaffung (mit allen Hunden, gross und klein).
  • Ganzjährige Leinenpflicht in Park- Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, an verkehrsreichen Strassen, im Wald und am Waldrand von 1. April bis 31. Juli.
  • Hundekot beseitigen.
  • Kein übermässiges Gebell.
  • Hundesteuer jährlich bis 30. April bezahlen.

Bewilligungspflichtige Hunde

Die Bewilligung für potenziell gefährliche Hunde ist mit einem Gesuch beim Veterinäramt einzuholen, bevor der Hund angeschafft wird. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton beträgt diese Frist 10 Tage. Folgen Sie dem Link zu den Formularen.

Zusätzliche Regelungen Stadt Frauenfeld

Leinenpflichtige Gebiete:

Das Stadtleben mit Hunden erfordert generell eine besonders grosse Rücksichtnahme und Eigenverantwortung gegenüber anderen Menschen und Tieren! Alle Neuhundehaltenden und neu nach Frauenfeld zugezogenen Hundehalterinnen und Hundehalter werden in einem 15-minütigen Briefing über allgemeine und spezielle Regelungen in Frauenfeld aufmerksam gemacht.

Hundekotsäcke können kostenlos am Empfang im Rathaus bezogen werden.

Broschüren und Merkblätter

Links

Rechtsgrundlagen: