Hundewesen
Adresse
Einwohnerdienste
Hundewesen
Rathausplatz 4
TG8501 Frauenfeld
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Telefon 052 724 54 58
E-Mail
Kontaktpersonen Hundewesen
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Miranda Bekaj
Tel. 052 724 54 58- Fachperson Einwohnerdienste
- Stv. Bereichsleiterin Information / Empfang
E-Mail
Dienstleistungen
- An-/Abmeldung Hund, Halterwechsel oder Umzug mit Hund
- Hunderegister und Hundesteuer
- Vorfälle und Reklamationen
Beschreibung Hundewesen
Allgemeine Informationen
Wichtigste Grundsätze gemäss Hundegesetz § 1 – 1b:
- Hunde sind so zu halten, dass Mensch und Tier nicht gefährdet oder belästigt werden.
- Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben.
- Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen 10 Lektionen umfassenden Hundeerziehungskurs besuchen.
Zuständigkeiten
Das Hundewesen ist kantonal geregelt. Zuständig für die Einhaltung von Ordnung und Sicherheit von Menschen und Tieren sowie den Vollzug des Hundegesetzes sind im Kanton Thurgau die Gemeinden. Weitere Aufgaben der Gemeinden sind die Führung des Hunderegisters, der Einzug der Hundesteuer und die Verfahrensführung bei Vorfällen oder Reklamationen von Hundehaltungen.
Das Veterinäramt hat tierschutzrechtliche Aufgaben, schützt das Wohlergehen des Tieres und ist zuständig für bewilligungspflichtige Hunde.
Allgemeine Kantonale Regelungen
- Obligatorische Haftpflichtversicherung für Hunde mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken (Hunde sind meistens in der Privathaftpflichtversicherung eingeschlossen).
- Obligatorisches Hundetraining, 10 Lektionen innert einem Jahr nach Anschaffung (mit allen Hunden, gross und klein).
- Ganzjährige Leinenpflicht in Park- Schul-, Spiel- oder Sportanlagen, an verkehrsreichen Strassen, im Wald und am Waldrand von 1. April bis 31. Juli.
- Hundekot beseitigen.
- Kein übermässiges Gebell.
- Hundesteuer jährlich bis 30. April bezahlen.
Bewilligungspflichtige Hunde
Die Bewilligung für potenziell gefährliche Hunde ist mit einem Gesuch beim Veterinäramt einzuholen, bevor der Hund angeschafft wird. Bei einem Zuzug aus einem anderen Kanton beträgt diese Frist 10 Tage. Folgen Sie dem Link zu den Formularen.
Zusätzliche Regelungen Stadt Frauenfeld
Leinenpflichtige Gebiete:
- Wälder Burgerholz, Pfaffenholz, Rüegerholz, Wäldchen nördlich Wannenfeldstrasse [pdf, 1.1 MB]
- Auenschutz- und Naturschutzgebiet Allmend [pdf, 893 KB]
- Auenschutzgebiet «Wuer» nördlich Chasperäckerweiher [pdf, 405 KB]
Das Stadtleben mit Hunden erfordert generell eine besonders grosse Rücksichtnahme und Eigenverantwortung gegenüber anderen Menschen und Tieren! Alle Neuhundehaltenden und neu nach Frauenfeld zugezogenen Hundehalterinnen und Hundehalter werden in einem 15-minütigen Briefing über allgemeine und spezielle Regelungen in Frauenfeld aufmerksam gemacht.
Hundekotsäcke können kostenlos am Empfang im Rathaus bezogen werden.
Broschüren und Merkblätter
- Broschüre Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter [pdf, 844 KB]
- Merkblatt Kursobligatorium und Leinenpflicht [pdf, 75 KB]
- Merkblatt Briefing für Ersthundehaltende [pdf, 126 KB]
Links
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www.amicus.ch (Schweizerische Hundedatenbank)
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www.veterinaeramt.tg.ch (Veterinäramt Kanton Thurgau)
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www.skg.ch (Dachverband Hundevereine)
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www.bvet.admin.ch (Bundesamt für Veterinärwesen)
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www.tierschutz.com (Schweizerischer Tierschutz)
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www.stvv.ch (Schweizerische Tierärztliche Vereinigung für Verhaltensmedizin)
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www.tierimrecht.ch (Stiftung im Bereich Tierschutz)
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www.vieta.ch (Berufsverband Tierpsychologen)