Auslandhilfe Frauenfeld
Die Stadt Frauenfeld wendet 2 Promille des Ertrages der direkten Steuern für die Auslandhilfe auf. Sie unterstützt jährlich ausgewählte Organisationen, welche im Ausland Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen.
Kriterien
- Es werden prioritär die Regionen/Kontinente gemäss Schwerpunktländer DEZA berücksichtigt.
- Es werden Schweizer Hilfswerke mit nachhaltiger Ausrichtung und gesicherten Referenzen berücksichtigt. Eine ZEWO-Zertifizierung ist erwünscht.
- Unterstützungsgesuche von Hilfswerken, bei denen in Frauenfeld wohnhafte oder mit Frauenfeld verbundene Personen engagiert sind, können prioritär behandelt werden.
- Damit die Hilfswerke für den Aufbau- und die Realisierung eine verlässliche Finanzplanung erstellen können, können geeignete Projekte wiederkehrend bis zu drei Jahre mit einem jährlichen Betrag unterstützt werden.
Gesuchseingabe und Berichterstattung
- Sämtliche Gesuchsunterlagen sind als pdf online einzureichen unter auslandhilfeNULL@stadtfrauenfeld.ch. Sie können zusätzlich per Post verschickt werden an die auf der Website publizierte Adresse.
- Pro Organisation kann nur ein Projektgesuch gestellt werden.
- Im Antrag muss aufgezeigt werden, wofür die Mittel Verwendung finden und welches die Trägerschaft ist.
- Die Nachhaltigkeit und das Ausmass der Eigenleistungen (Hilfe zur Selbsthilfe) sollen möglichst konkret aufgezeigt werden.
- Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch spätestens bis zum 30. September eintreffen, um im gleichen Jahr noch einen Beitrag zu erhalten. Auszahlungen erfolgen spätestens Anfang Dezember.
- Mit der Entgegennahme eines Unterstützungsbeitrages sind die Organisationen zu einer Berichterstattung verpflichtet. Bei mehrjähriger Unterstützung wird ein Zwischenbericht zum Projektfortschritt erwartet.