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Auslandhilfe Frauenfeld

Die Stadt Frauenfeld wendet 2 Promille des Ertrages der direkten Steuern für die Auslandhilfe auf. Sie unterstützt jährlich ausgewählte Organisationen, welche im Ausland Projekte in der Entwicklungszusammenarbeit umsetzen.

Kriterien

  • Es werden prioritär die Regionen/Kontinente gemäss Schwerpunktländer DEZA berücksichtigt.
  • Es werden Schweizer Hilfswerke mit nachhaltiger Ausrichtung und gesicherten Referenzen berücksichtigt. Eine ZEWO-Zertifizierung ist erwünscht.
  • Unterstützungsgesuche von Hilfswerken, bei denen in Frauenfeld wohnhafte oder mit Frauenfeld verbundene Personen engagiert sind, können prioritär behandelt werden.
  • Damit die Hilfswerke für den Aufbau- und die Realisierung eine verlässliche Finanzplanung erstellen können, können geeignete Projekte wiederkehrend bis zu drei Jahre mit einem jährlichen Betrag unterstützt werden.

Gesuchseingabe und Berichterstattung

  • Sämtliche Gesuchsunterlagen sind als pdf online einzureichen unter auslandhilfeNULL@stadtfrauenfeld.ch. Sie können zusätzlich per Post verschickt werden an die auf der Website publizierte Adresse.
  • Pro Organisation kann nur ein Projektgesuch gestellt werden.
  • Im Antrag muss aufgezeigt werden, wofür die Mittel Verwendung finden und welches die Trägerschaft ist.
  • Die Nachhaltigkeit und das Ausmass der Eigenleistungen (Hilfe zur Selbsthilfe) sollen möglichst konkret aufgezeigt werden.
  • Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, müssen jedoch spätestens bis zum 30. September eintreffen, um im gleichen Jahr noch einen Beitrag zu erhalten. Auszahlungen erfolgen spätestens Anfang Dezember.
  • Mit der Entgegennahme eines Unterstützungsbeitrages sind die Organisationen zu einer Berichterstattung verpflichtet. Bei mehrjähriger Unterstützung wird ein Zwischenbericht zum Projektfortschritt erwartet.
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