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Aufsichtskommission

Kontrolle über das Naturschutzgebiet

Bereits seit 1921 besteht das Naturschutzgebiet (Reservat) an Murg und Thur. In den letzten Jahren haben sich die Auswirkungen im Bereich der Erholungs- und Freizeitnutzung auf das Naturschutzgebiet verschärft. Das im Jahr 1930 genehmigte Reglement wurde 1991 und dann zuletzt 2015 überarbeitet. Das Reglement wurde 2015 in eine Verordnung, namentlich "Verordnung über das Naturschutzgebiet Allmend Frauenfeld", angepasst. Mit der Anpassung konnte auch noch die Naturschutzfläche und –zone vorzeitig, mit um 7 Ha mehr Fläche, in einer Zonenplanänderung vergrössert werden. Die damit verbundene Begradigung mit den dazwischen liegenden aufgewerteten Allmendwiesen und der damals schon bestehenden südlichen Buntbrachen führten dazu. Kontrolliert wird dessen Einhaltung innerhalb der Naturschutzgrenze von der Aufsichtskommission. Diese setzt sich aus Vertretern der folgenden Interessengruppen zusammen:

  • Stadtrat Frauenfeld (Vorsitz);
  • der Bund, die schweizerische Eidgenossenschaft, VBS vertreten durch die armasuisse Immobilien (Eigentümerin);
  • die Bürgergemeinde Frauenfeld (Eigentümerin);
  • der Vogelschutzverein Frauenfeld;
  • Pro Natura (ehemals Thurgauischer Naturschutzbund);
  • die städtische Fachkommission Natur und Landschaft;
  • das kantonale Amt für Raumentwicklung (ehemals Naturwissenschaftliche Gesellschaften);
  • das kantonale Forstamt.

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