Mitwirkung Zonenplanänderung «Schulen Erzenholz»
Zonenplanänderung «Schulen Erzenholz»
Öffentliche Mitwirkung vom 11. August bis 1. September 2025
Öffentliche Mitwirkung
Die Primarschulgemeinde Frauenfeld muss sich aufgrund der steigenden Schülerzahlen der letzten Jahre im Gebiet Erzenholz vergrössern. Im Stadtteil Erzenholz besitzt die Primarschulgemeinde zwei Liegenschaften, die Parzelle 30045 mit den heutigen Schulanlagen sowie die Parzelle 30033, welche ein Vereinslokal aufweist und mehrheitlich unbebaut ist. Die Fläche der beiden Parzellen 30033 und 30045 reicht nicht aus, um das Raumprogramm gemäss kantonaler Richtlinie für den Bau von Schulanlagen umzusetzen. Die Primarschulgemeinde strebt darum auf der nördlich gelegenen Parzelle 30032 eine Erweiterung des Siedlungsgebiets an. Dafür ist eine Einzonung dieser Landwirtschaftsfläche nötig.
Aufgrund der durch die Einzonung betroffenen Fruchtfolgefläche, welche kompensiert werden muss, ist eine koordinierte Zonenplanänderung in den drei Gebieten Erzenholz, Zelgli und Sonnenhofstrasse vorgesehen. Diese Kombination erhöht zwar die Komplexität des Verfahrens, bringt jedoch bedeutende Vorteile mit sich:
- In Erzenholz ist eine Einzonung der Parzelle 30032 sowie eine Umzonung der Parzelle 30033 von Wohn-Misch-Zone zu öffentlicher Zone geplant; zudem erfolgt dort eine Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen.
- Im Gebiet Zelgli ist die Auszonung einer Wohn-Misch-Zone auf einem Teil der Parzelle 1733 vorgesehen mit gleichzeitiger Kompensation der beanspruchten Fruchtfolgeflächen.
- In der Sonnenhofstrasse wiederum soll eine Umzonung von der Parzelle 50440 sowie eines Teils der Parzelle 50899 von der öffentlichen Zone zur Wohn-Misch-Zone erfolgen.
Durch die aufeinander abgestimmten Zonenanpassungen kann die Landwirtschaftsfläche insgesamt erhalten bleiben, da für die in Erzenholz beanspruchten Fruchtfolgeflächen eine direkte Kompensation im Zelgli erfolgen kann. Gleichzeitig wird die Gesamtfläche der Wohn-Misch-Zone im Gemeindegebiet nicht reduziert – ein entscheidender Aspekt angesichts der aktuellen Überlastung der Wohn-Misch-Zone (Auslastung: 102 %). Ebenso erfolgt die Umzonung ohne Beanspruchung von kantonalen Kontingentflächen, was das Verfahren im übergeordneten Kontext zusätzlich begünstigt.
Mitwirkung
Gemäss dem Planungs- und Baugesetz hat der Stadtrat die Bevölkerung, die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und die Anstösser und Anstösserinnen rechtzeitig und sachgerecht über die Zonenplanänderung zu informieren. Des Weiteren hat er dafür zu sorgen, dass diese in geeigneter Weise mitwirken können.
Die Unterlagen finden sich zu diesem Zweck nachfolgend und liegen während der Mitwirkungsfrist beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden.
Pläne und Dokumente:
Stellungnahmen sind vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist schriftlich mit dem Betreff «Zonenplanänderung Schulen Erzenholz» an mitwirkung@stadtfrauenfeld.ch oder brieflich an das Amt für Hochbau und Stadtplanung einzureichen.
Bei Fragen steht Ihnen das Amt für Hochbau und Stadtplanung gerne zur Verfügung.
Nächste Schritte nach Abschluss Mitwirkung
Die Zonenplanänderung wird nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens während 20 Tagen öffentlich aufgelegt und anschliessend durch Stadtrat, Gemeinderat und Kanton genehmigt.