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Totalrevision Abstellplatzreglement

Totalrevision Abstellplatzreglement

Das Wichtigste in Kürze

Das «Reglement über Fahrzeug-Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben» regelt im Baubewilligungsverfahren die Erstellung von Parkfeldern oder Einstellräumen. Es wurde im Jahr 1991 erlassen mit letzten Änderungen im 2009. Das Reglement wurde nun in einer Totalrevision an die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen angepasst. Die Bevölkerung konnte sich vom 28. Juni bis 30. September 2024 in einer öffentlichen Mitwirkung zu den Anpassungen äussern.

Auftrag und Rahmenbedingungen

Das heute gültige «Reglement über Fahrzeug-Abstellplätze und Einstellräume auf privatem Grund und Entrichtung von Ersatzabgaben» (SR 700.1.2, Abstellplatzreglement) stammt aus dem Jahr 1991 mit letzten Änderungen im Jahr 2009. Es basiert auf dem Baureglement 1986 und enthält darum u.a. alte Messweisen, welche mit dem Planungs- und Baugesetz des Kantons Thurgau (PBG; RB 700) von 2013 und dem Baureglement (BauR; SRS 700.1.1) von 2018 abgelöst wurden. Das Abstellplatzreglement muss darum überarbeitet werden.

Die Überarbeitung des Abstellplatzreglements ist eine Massnahme, welche sich aus dem kommunalen Richtplan Verkehr vom 28. Juni 2011 und dem auf dem Richtplan basierenden und am 21. April 2016 genehmigten Mobilitätskonzept «Mobilität 2030» ableitet. Dieses Mobilitätskonzept hatte die Stadt Frauenfeld zusammen mit dem Kanton Thurgau erarbeitet. Es legt die Strategie, die Priorisierung und die Umsetzung von Mobilitätsmassnahmen mit einem Zeithorizont 2030 fest. «Mobilität 2030» wurde schliesslich durch das Gesamtbild der Agglomeration vom 14. Dezember 2021 abgelöst, welches durch das am 28. Mai 2024 durch den Stadtrat genehmigte Siedlungs- und Freiraumkonzept und das Gesamtverkehrskonzept ergänzt wird.

Ziele der Totalrevision

Der Stadtrat verfolgte mit der Totalrevision des Abstellplatzreglements neben der Anpassung an die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen die nachfolgenden Ziele:

  • Ausrichtung des massgeblichen Bedarfs an Abstellplätzen an die Ziele des Gesamtbilds.
  • Vorgaben für Veloabstellplätze.
  • Ermöglichen von alternativen Verkehrskonzepten für Gesamtüberbauungen.
  • Überprüfungen der Ersatzabgaben und Öffnung des Verwendungszwecks.
  • Redaktionelle Überarbeitung gemäss den heutigen Rahmenbedingungen.

Genehmigungsprozess

Das Abstellplatzreglement stützt sich auf § 18 Abs. 1 Ziff. 15 sowie § 88 PBG. Voraussetzung für eine Genehmigung dieses Reglements ist somit, dass es mit dem gleichen Verfahren wie das Baureglement erlassen und in Kraft gesetzt wird. Die Verfahrensschritte sind:

  • Öffentliche Mitwirkung
  • Auflage
  • Genehmigung durch Stadtrat
  • Genehmigung durch Gemeinderat
  • Genehmigung durch Kanton Thurgau
  • Inkraftsetzung durch Stadtrat

Mitwirkung

Die Bevölkerung wurde über die Medien sowie die städtische Webseite über die Mitwirkung informiert. Die Fraktionen des Gemeinderats sowie der Industrie- und Handelsverein der Region Frauenfeld und der Gewerbeverein Region Frauenfeld wurden per Anschreiben informiert. Die Unterlagen lagen vom 28. Juni bis 30. September 2024 beim Amt für Hochbau und Stadtplanung auf und waren auf der städtischen Webseite aufgeschaltet. Es gingen 12 Eingaben mit rund 190 Anträgen ein. Rund 50 Anträge wurden durch Anpassung des Reglements berücksichtigt.

Verschiedene von den praktischen Auswirkungen her eher untergeordnete Anträge wurden nicht berücksichtigt, so z.B. die Verwendung des Begriffs «Fahrrad» statt «Velo». Im Mitwirkungsbericht ist begründet, warum die Anträge nicht berücksichtigt wurden.

Nicht zu einer Anpassung des Reglementsentwurfs führten Anträge zur Anzahl Abstellplätze, geregelt in Art. 11 «Massgeblicher Bedarf», Art. 12 «Normbedarf», Art. 13 «Reduktionsplan sowie Anhang 1 «Normbedarf für Abstellplätze von Personenwagen» und Anhang 2 «Reduktionsplan». Grund dafür ist, dass gleichzeitig Anträge zur deutlichen Reduktion der vorgeschriebenen minimalen und maximalen Anzahl Abstellplätze sowie zur deutlichen Erhöhung bzw. Streichung der Maximalwerte gestellt wurden. Der Entwurf gemäss Mitwirkung enthält Werte, welche fachlich hergeleitet und mit Reglementen ähnlicher Orte vergleichbar sind. Deshalb und aufgrund gegen- läufigen Anträge wurde auf eine Anpassung der Werte verzichtet. Die detaillierte Beantwortung findet sich im Mitwirkungsbericht. Die aufgrund der Mitwirkung vorgenommenen Anpassungen des Reglements sind im Änderungsmodus (roter Text) dargestellt.

Schlussbericht Mitwirkung:

Öffentliche Auflage

Gemäss § 29 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) sind neue und abgeänderte Rahmennutzungspläne – wozu aufgrund von PBG § 18 Abs. 1 lit. 15. (Parkfelder und Abstellflächen) auch das Abstellplatzreglement gehört – während 20 Tagen öffentlich aufzulegen. Nach PBG § 30 ist die Auflage im kantonalen Amtsblatt zu veröffentlichen, in der Gemeinde öffentlich bekannt zu machen und den betroffenen Grundeigentümern, die in der Gemeinde keinen Wohnsitz oder Sitz haben, schriftlich mitzuteilen, soweit Name und Adresse bekannt sind.

Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juli 2025 mit Beschluss Nr. 174 die öffentliche Auflage freigegeben. Diese findet vom 8. August bis und mit 28. August statt. Die Unterlagen werden in dieser Zeit beim Amt für Hochbau und Stadtplanung der Stadt Frauenfeld, Schlossmühlestrasse 7, EG, öffentlich aufgelegt und sind nachfolgend elektronsich verfügbar.

Einsprachen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Stadtrat Frauenfeld, 8501 Frauenfeld, zu richten.