Mitwirkung Anpassung Sondernutzungsplan «Oberstadtstrasse-Unterer Graben»
Anpassung Sondernutzungsplan «Oberstadtstrasse-Unterer Graben»
Öffentliche Mitwirkung vom 18. Juni bis 8. Juli 2025
Öffentliche Mitwirkung
Im Bereich des Sondernutzungsplans «Oberstadtstrasse-Unterer Graben» soll das bestehende Attikageschoss im westlichen Teil des Geschäftshauses "Himalaya" durch ein zusätzliches Vollgeschoss über das gesamte Gebäude ersetzt werden. Der Sondernutzungsplan soll darum angepasst werden. Gleichzeitig erfolgt eine Angleichung an die übergeordnete Gesetzgebung und die tatsächlichen Verhältnisse.
Mitwirkung
Gemäss dem Planungs- und Baugesetz hat der Stadtrat die Bevölkerung, die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und die Anstösser und Anstösserinnen rechtzeitig und sachgerecht über die Anpassung des Sondernutzungsplans zu informieren. Des Weiteren hat er dafür zu sorgen, dass diese in geeigneter Weise mitwirken können.
Zur Anpassung des Sondernutzungsplans kann sich die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung äussern. Die Unterlagen finden sich nachfolgend und liegen während der Mitwirkungsfrist beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können dort während der Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden.
Pläne und Dokumente:
- Gestaltungsplan
- Sonderbauvorschriften
- Planungsbericht
- Richtprojekt
- Vorlage Stellungnahme / Mitwirkungseingabe
Stellungnahmen sind vor Ablauf der Vernehmlassungsfrist schriftlich mit dem Betreff «Gestaltungsplan Oberstadtstrasse-Unterer Graben» an mitwirkung@stadtfrauenfeld.ch oder brieflich an das Amt für Hochbau und Stadtplanung einzureichen.
Bei Fragen steht Ihnen das Amt für Hochbau und Stadtplanung gerne zur Verfügung.
Nächste Schritte nach Abschluss Mitwirkung
Die Anpassung des Sondernutzungsplans wird nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens während 20 Tagen öffentlich aufgelegt und anschliessend durch Stadtrat und Kanton genehmigt.