Mitwirkung Gestaltungsplan Zielacker
Mitwirkung öffentliche Planungen
Gestaltungsplan und geringfügige Zonenplanänderung Zielacker
Mitwirkung vom 26. Februar bis 18. März 2025
Pläne und Dokumente:
- Gestaltungsplan Zielacker
- Teilzonenplan Zielacker
- Planungsbericht
- Beilagepläne
- Vorlage Stellungnahme / Mitwirkungseingabe
Inhalt der Planung
Die Wohnbaugenossenschaft Zielacker plant die vier Doppelmehrfamilienhäuser an der Zielackerstrasse 12 bis 18 durch Neubauten zu ersetzen. Zukünftig sind 50 Wohnungen vorgesehen, 19 mehr als im heutigen Bestand. Um die Planung umsetzen zu können, sind ein Gestaltungsplan sowie eine geringfügige Zonenplanänderung notwendig.
Mitwirkung
Gemäss dem Planungs- und Baugesetz hat der Stadtrat die Bevölkerung, die Grundeigentümer und Grundeigentümerinnen und die Anstösser und Anstösserinnen rechtzeitig und sachgerecht über die Planung (Gestaltungsplan und Teilzonenplan) zu informieren. Des Weiteren hat er dafür zu sorgen, dass diese in geeigneter Weise mitwirken können.
Die öffentliche Mitwirkung zur vorliegenden Planung findet vom 26. Februar bis 18. März 2025 statt. Die Unterlagen gemäss obiger Auflistung liegen beim Amt für Hochbau und Stadtplanung, Schlossmühlestrasse 7, 8501 Frauenfeld, auf. Sie können während den Büroöffnungszeiten im Erdgeschoss (Büros des Amts für Freizeit und Sport) eingesehen werden.
Bei Fragen steht das Amt für Hochbau und Stadtplanung gerne zur Verfügung.
Stellungnahmen
Stellungnahmen sind bis am 18. März 2025 schriftlich mit dem Betreff «Gestaltungsplan Zielacker» an mitwirkung@stadtfrauenfeld.ch oder brieflich an das Amt für Hochbau und Stadtplanung einzureichen. Wir sind dankbar, wenn dafür die Vorlage verwendet wird und klare Anträge formuliert werden.
Nächste Schritte nach Abschluss der Mitwirkung
Die Planung wird nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens während 20 Tagen öffentlich aufgelegt und anschliessend durch Stadtrat und Kanton genehmigt.