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Murgbogen

Entwicklung «Murgbogen»

In den kommenden Jahren soll der Raum östlich des Murg-Auen-Parks umgestaltet werden. Dazu gehören Liegenschaften wie die Stadtkaserne, die Zeughäuser sowie verschiedene Hallen und Produktionsgebäude. Diese liegen zwischen den seit dem Mittelalter bestehenden Siedlungen von Langdorf und Kurzdorf sowie der Altstadt. Dieser Raum wird von der ursprünglich mäandrierenden Murg geprägt – und wird deswegen «Murgbogen» genannt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 20. August 2025 den Planungskredit (Botschaft Nr. 29 vom 13. Mai 2025) für die Durchführung einer städtebaulichen Testplanung genehmigt.

Der Murgbogen ist ein Generationenprojekt für die Stadt Frauenfeld. Die dafür nötigen Planungsschritte sollen daher phasengerecht, mit Bedacht und in Abstimmung mit allen beteiligten Akteuren erfolgen. Es ist ein vierstufiges Vorgehen angedacht, wobei in jeder Phase eine stufengerechte Kommunikation vorgesehen ist.

Phase I. Projektorganisation

In dieser Initialisierungsphase erfolgt die Einbindung der wesentlichen Akteure mit dem Ziel, planerische und bauliche Aktivitäten im Gebiet Murgbogen zu koordinieren. Es sollen die verschiedenen Interessen und Ziele aufeinander abgestimmt, der Bearbeitungs- und Betrachtungsperimeter festgelegt, sowie das gemeinsame Vorgehen und die Termine definiert werden.

Phase II. Grundlagenerarbeitung

Das Ziel dieser Phase ist es, ein solides planerisches Fundament für die nächsten Schritte hin zur Konkretisierung der Entwicklungsabsichten zu schaffen. Dazu sind diverse Analysen, Abklärungen, Erhebungen, Vorstudien, Teilkonzepte zu beschaffen respektive erarbeiten zu lassen.

Phase III. Testplanung

Es wird eine Testplanung, d.h. ein selektives Varianzverfahren im Dialog durchgeführt, um das städtebauliche Potenzial für die «Entwicklung Murgbogen» auszuloten und ein Spektrum von Lösungsvorschlägen zu erhalten, die letztlich in einen Masterplan oder einen Syntheseplan – einer Vision für den «Murgbogen» – münden.

Phase IV. Planungsinstrumente zur Umsetzung

In dieser Phase werden die rechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung der Entwicklungsabsichten im Murgbogen geschaffen, sowie weitere, qualitätssichernde Verfahren für die Gestaltung der Freiräume, der Strassen-räume und der Architektur durchgeführt. Nach Abschluss dieser Verfahren erfolgt ab ca. 2030 eine Umsetzung in Etappen.

Grundlagen